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Dienstvereinbarungen

Als Dienstvereinbarung bezeichnet man im öffentlichen Dienst Verträge, die zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat abgeschlossen werden. Dienstvereinbarungen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Koblenz-Landau verbindlich.

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zuletzt verändert: 02.08.2011 14:26

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