ZuSy
Im Bereich der finanziellen Förderung von Beschaffungsmaßnahmen (Feuerwehrhäuser /-fahrzeuge / Sanitätsdienst) der Kommunen befindet sich das Land Rheinland-Pfalz im Verwaltungsverfahren noch weitestgehend in der analogen Papierwelt. Anträge werden mittels Formularbögen in mehrfacher Ausfertigung von der Kommune erstellt, gehen auf dem Dienstweg über die Kreisverwaltung an die obere Landesbehörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weiter, bis hin zum Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) als Bewilligungsbehörde. Nach der Bewilligung erfolgt bei Fahrzeugen eine technische Abnahme durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS). Alle beteiligten Stellen bearbeiten diesen Antrag durch ergänzende Stellungnahmen im Hinblick auf Notwendigkeit, finanzielle Realisierbarkeit, technische Ausführung etc. und legen sich eine eigene Akte zu diesem Förderantrag an!