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Förderung der europäischen Zusammenarbeit

Kapitel 0913 des Landeshaushaltes


Es können Projekte gefördert werden, die einen klaren Bezug zur EU aufweisen und die darauf ausgelegt sind, zusätzliche Fördermittel der EU einzuwerben. Es muß glaubhaft gemacht werden, daß ein Projektantrag bei einem der EU-Förderungsprogramme eingereicht worden ist bzw. in naher Zukunft eingereicht werden wird. Für das laufende Haushaltsjahr können kurzfristig Anträge gestellt werden. Förderungsfähig sind Komplementärfinanzierungen, genehmigte EU-Projekte und Vorbereitungskosten für künftige Antragstellungen.

Kontakt:
Referat 11: Forschung und Wissenstransfer
Dr. Axel Koch
Tel.: 06131/37460-28
e-Mail: akoch@uni-koblenz-landau.de

last modified Dez 19, 2007 02:16

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