Das ERASMUS-Programm

Die neue Generation der EU-Bildungsprogramme (2007-2013).

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
+ Gastdozenturen (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)
+ Intensivprogramme (IP)
+ Vorbereitende Besuche (PV)

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie hier.

Die Universität Koblenz-Landau hat die ERASMUS UNIVERSITY CHARTER (EUC Nr. 28509) für den Zeitraum 2007 - 2013  von der EU-Kommission erhalten. Die EUC beweist, dass die Universität alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt und berechtigt ist, finanzielle Unterstützung und Stipendien zu beantragen.
Die Ziele und Prioritäten der Universität Koblenz-Landau für die Erasmus-Aktivitäten im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (2007-2013) finden Sie im Erasmus Policy Statement, der bildungspolitischen Erklärung.

Der Erasmus ID Code für die Universität Koblenz-Landau lautet:
D KOBLENZ02.

Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Auslandsmobilität mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Wissenschaftler/innen finden Informationen zu Lehraufenthalten (Erasmus STA) und zu vorbereitenden Besuchen (Erasmus-PV) hier.

Erasmus fördert auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen.

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei der Erasmus-Hochschulkoordinatorin Frau Latschar sowie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst. Der DAAD ist die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit.

Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

 

 

last modified Feb 27, 2012 07:52

Kontakt