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HRK: Leitlinien zur Qualitätssicherung von Promotionen

Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz hat elf Leitlinien zur Qualitätssicherung von Promotionen verabschiedet.

Unter anderem betonen die Leitlinien die Verantwortung der Universität, wenn es um die Qualifikation der DoktorandInnen und deren Promotion geht.
Die HRK fordert mehr Transparenz in den Zugangsvoraussetzungen, Promotionsordnungen sowie in der Zulassungsverfahren.

Behandelt wird auch das Thema Netzwerk, die HRK fordert alle Universitäten auf, dafür Sorge zu tragen, dass ein förderliches Umfeld für die Promovierenden geschaffen wird, welches sie in ihrer Forschungsarbeit unterstützt und zu ertragreicheren und qualifizierten Dissertationen führt.

Des weiteren werden Themen der Betreuung, Genderfragen und Ungültigkeit der Promotion sowie Aberkennung des Doktortitels in den Leitlinien behandelt.

 

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Die Leitlinien der HRK erhalten Sie hier.


Datum der Meldung 20.06.2012 08:00
zuletzt verändert: 20.06.2012 13:57

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