Wie lange bleibt meine Kennung nach der Exmatrikulation erhalten?
Wir führen in regelmäßigen Abständen automatisierte Inventuren der Rechnerkennungen durch. Aufgrund aktueller Matrikellisten aus dem Studierendensekretariat wird dabei die Gültigkeit einer Rechnerkennung überprüft. Exmatrikulierte Studierende oder ausgeschiedene Mitarbeiter der Uni werden dann per Mail darauf hingewiesen, dass die Kennung nach einer gewissen Frist gelöscht wird -- falls die betreffende Person die Gültigkeit nicht verlängert. Informationen, wie die Verlängerung erreicht werden kann, sind in der Mail enthalten (meist nur ein Mausklick auf einen angegebenen Link). Im Sinne des Alumni-Programms der Universität ist dies im Prinzip beliebig lange möglich, muss dann allerdings bei jeder erneuten Aufforderung wiederholt werden.
Auf lange Sicht wird es evtl. innerhalb der Hochschulverwaltung eine Art Alumni-Club geben, der dann Dienste über die reine Kennungserhaltung hinaus bietet. Dies ist aber aufgrund der Stellensituation momentan nicht möglich.
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