Diskriminierung am Arbeitsplatz - Wer schützt, wer sind die Opfer?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet - auch und gerade für den Bereich des Arbeitsrechts - Benachteiligungen und Belästigungen zum Beispiel wegen des Geschlechts, einer Behinderung oder wegen Alters. Verstöße gegen dieses Benachteiligungsverbot können hohe Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber auslösen. Gleiches kann für das systematische Anfeinden und Schikanieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte gelten. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor Mobbing und damit vor der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu schützen. Wie können der Gesetzgeber und die Gerichte den Schutz vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz gewährleisten? Diese Frage beantwortet der Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz, Hans-Joachim Gans
| What |
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| When |
Jan 14, 2010 from 06:00 PM to 08:00 PM |
| Where | Gebaäude G, Raum 310 |
| Contact Name | Dr. Birgit Förg |
| Contact Phone | 0261 / 287-1766 |
| Attendees |
Alle Interessierten |
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