Prüfungsorganisation BA Pädagogik / MA Erziehungswissenschaft
Mit folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Wegweiser durch die Formalia der Prüfungsorganisation in den Studiengängen BA Pädagogik und MA Erziehungswissenschaft bereitstellen.
Jedes Modul im Studiengang BA Pädagogik und MA Erziehungswissenschaft wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Die Modulabschlussprüfung erfolgt i.d.R. in jenem Semester, in welchem Sie die letzte Lehrveranstaltung (das letzte Teilmodul) des abzuschließenden Moduls belegen. Über die Inhalte und die Form der Prüfung werden Sie in der ersten Sitzung der jeweiligen Lehrveranstaltung informiert. Informationen zum Inhalt und zur Form der Modulabschlussprüfung finden Sie ebenfalls im jeweiligen Modulhandbuch.
Bei Fragen zur Organisation Ihrer Prüfungen steht Ihnen der Geschaftsführer des Fachbereichs, Herr Jens Geilich persönlich, telefonisch und/oder via Email zur Verfügung.
Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jede Modulabschlussprüfung im BA Pädagogik und MA Erziehungswissenschaft rechtzeitig, d.h. innerhalb der Anmeldephase anmelden müssen.
Die Anmeldephase für Modulabschlussprüfungen für beide Studiengänge in Wintersemestern beginnt am 01.01. und endet am 15.01. eines Jahres.
Die Anmeldephase für Modulabschlussprüfungen für beide Studiengänge in Sommersemestern beginnt am 01.06. und endet am 15.06. eines Jahres.
Bis auf Weiteres erfolgt die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung durch ein Formular, welches Sie im Büro der Geschäftsführung (Herrn Jens Geilich, Raum E 322), der Sekretärin der Geschäftsführung (Frau Oster, Raum E 325) ausgehändigt bekommen oder sich hier herunterladen können:
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular auf dem Postweg an die Geschäftsführung des Fachbereichs fristgerecht zurückzuschicken.
PrüferIn und Prüfungstermin
Bei der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung werden Sie aufgefordert, eine Prüferin / einen Prüfer vorzuschlagen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorschlagsrecht keinen Anspruch darstellt.
Der Prüfungstermin, einschließlich Prüferin bzw. Prüfer wird spätestens 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Wenn Sie sich zu Ihrer ersten Modulabschlussprüfung anmelden, müssen Sie einmalig im BA Pädaogik und einmalig im MA Erziehungswissenschaft einen Antrag auf Zulassung zur BA- bzw. MA-Prüfung stellen. Hierzu benötigen Sie eine gültige Studienbescheinigung, die Ihnen nach Ihrer Einschreibung bzw. Rückmeldung vom Studierendensekretariat zugeschickt worden ist. Das Antragsformular erhalten Sie im Büro des Geschäftsführers (Herrn Jens Geilich, Raum E 322), bei der Sekretärin der Geschäftsführung (Frau Oster, Raum E 325) oder Sie können sich das Formular hier herunterladen:
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg an die Geschäftsführung des Fachbereichs fristgerecht zurückzuschicken.
Modulnachweis
Voraussetzung zur Verbuchung der Leistungspunkte eines Moduls ist (neben der erfolgreichen Absolvierung der Modulabschlussprüfung) die erfolgreiche, ggf. qualifizierte Teilnahme an allen Teilmodulen des abzuschließenden Moduls. Den Nachweis über die erfolgreiche, ggf. qualifizierte Teilnahme führen Sie über Ihren Modulnachweis des abzuschließenden Moduls. Bitte bringen Sie den vollständig ausgefüllten Modulnachweis des jeweils abzuschließenden Moduls zur Modulabschlussprüfung mit und geben Sie diesen bei der Prüferin / beim Prüfer ab. Das Ergebnis Ihrer Modulabschlussprüfung wird dann ebenfalls auf dem Modulnachweis dokumentiert. Den Modulnachweis erhalten Sie im Anschluss im Büro der Geschäftsführung (Herrn Jens Geilich, Raum E 322) oder bei der Sekretärin der Geschäftsführung (Frau Oster, Raum E 325) zurück.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt einer Modulabschlussprüfung noch eine Bescheinigung der erfolgreichen, ggf. qualifizierten Teilnahme qua Unterschrift der Dozentin / des Dozenten auf dem Modulnachweis des abzuschließenden Moduls fehlen, so haben Sie die Möglichkeit, den Modulnachweis bei der Prüferin / beim Prüfer innerhalb einer Frist von höchstens vier Wochen nach dem Prüfungstermin nachzureichen.
Die Modulnachweise können Sie sich hier herunterladen:
Bitte verwenden Sie beim Ausdruck für jeden einzelnen Modulnachweis eine eigene Seite.
Rücktritt von einer Modulabschlussprüfung
Nachdem Sie sich zu einer Modulabschlussprüfung angemeldet haben, können Sie von dieser innerhalb einer Frist von einer Woche vor dem anberaumten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Hierzu senden Sie bitte ein formloses Anschreiben an die Geschäftsführung des Fachbereichs.
Ein verspäteter Rücktritt (bspw. aufgrund einer Krankheit) muss Ihrerseits begründet werden. Bitte senden Sie hierzu ein Schreiben an die Geschäftsführung des Fachbereichs und legen Sie diesem im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bei.
Wiederholungsprüfung
Sollten Sie einmal eine Modulabschlussprüfung nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, diese Prüfung zu wiederholen. Hierzu ist eine reguläre Anmeldung notwendig. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung (siehe oben).
Der Termin der Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem ersten Prüfungstermin anberaumt werden. Bitte wenden Sie sich nach einer nicht bestandenen Modulabschlussprüfung unmittelbar an Ihre Prüferin / Ihren Prüfer, um den Inhalt und den Termin der Wiederholungsprüfung abzusprechen. Auf die Veröffentlichung des Prüfungstermins auf der Homepage des Fachbereichs wird verzichtet.
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