Das Fach Bildungswissenschaften im lehramtsbezogenen BA-Studiengang
Das Fach Bildungswissenschaften im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang teilt sich in vier Module auf, wovon jeweils drei Module je nach Wahl des schultypspezifischen Schwerpunkts belegt und studiert werden müssen.
Studierende der Schwerpunkte Realschule Plus, Gymnasium und Berufsbildende Schule studieren die Module 1, 2 und 3. Studierende des Schwerpunkts Grundschule studieren die Module 1, 2 und 4.
Modul 1: Sozialisation, Erziehung, Bildung | ||
| 1.1 | (V) Pädagogische Grundbegriffe | 1 LP |
| 1.2 | (S) Erziehungs- und Bildungstheorien | 3 LP |
| 1.3 | (S) Kindheit und Jugend im biographischen Kontext | 3 LP |
| 1.4 | (S) Medienbildung | 3 LP |
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Die Form der Modulabschlussprüfung wird von der Prüferin / dem Prüfer zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Angebote zur Modulabschlussprüfung gibt es in Lehrveranstaltungen der Teilmodule 1.2 und 1.3.
- Download: Modulnachweis Modul 1
Modul 2: Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien | ||
| 2.1 | (V) Theorie und Praxis des Unterrichts | 2 LP |
| 2.2 | (S) Gestaltung von Lernumgebungen | 3 LP |
| 2.3 | (S) Kommunikation und Interaktion im Unterricht | 4 LP |
| 2.4 | (S) Heterogenität | 3 LP |
Die Teilmodule 2.1 und 2.2 sind Pflichtmodule für Studierende im ersten Fachsemester. Die Teilmodule 2.3 und 2.4 können nur von Studierenden belegt werden, die an den Teilmodulen 2.1 und 2.2 erfolgreich teilgenommen und das erste Orientierungspraktikum absolviert haben.
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Die Form der Modulabschlussprüfung wird von der Prüferin / dem Prüfer zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
- Download: Modulnachweis Modul 2
Modul 3: Diagnostik, Differenzierung und Integration | ||
| 3.1 | (V) Pädagogische Psychologie | 2 LP |
| 3.2 | (V) Soziale Diagnostik | 2 LP |
Wahlpflichtbereich Psychologie | ||
| 3.3.1 | (S) Entwicklung, Lernen, Diagnostik und Förderung | 4 LP |
Wahlpflichtbereich Soziologie | ||
| 3.3.2 | (S) Soziale Probleme, Inklusion und Exklusion | 4 LP |
Das Modul wird im jeweilig gewählten Wahlpflichtbereich abgeschlossen. Die Form der Modulabschlussprüfung wird von der Prüferin / dem Prüfer zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
- Download: Modulnachweis Modul 3
Modul 4: Erziehung und Bildung im Kindesalter | ||
| 4.1 | (V) Theorien und Konzepte grundlegender Bildung im Kindesalter | 4 LP |
| 4.2 | (S/V+Ü) Entwicklungspsychologie des Kindesalters | 2 LP |
| 4.3 | (V) Soziale Diagnostik | 2 LP |
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| 4.4.1 | (S/V+Ü) Kindliche Erfahrungs- und Bildungsräume, Übergänge | 4 LP |
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| 4.4.2 | (S) Lernen und Entwicklung | 4 LP |
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| 4.4.3 | (S) Kindheit, Familie und Schule | 4 LP |
Das Modul wird im jeweilig gewählten Wahlpflichtbereich abgeschlossen. Die Form der Modulabschlussprüfung wird von der Prüferin / dem Prüfer zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
- Download: Modulnachweis Modul 4
Sie können sich das komplette Modulhandbuch des Fachs Bildungswissenschaften (Bachelor) hier herunterladen.
Übergangsregelung
Die Modulstruktur und anhängige Bestimmungen treten mit dem Sommersemester 2011 in Kraft. Für Studierende, die sich bis einschließlich zum Wintersemester 2010/11 in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben haben, gelten nachfolgende Übergangsregeln:
- Bitte führen Sie Ihre bereits angelegten Modulnachweise weiter. Eine Umschreibung ist nicht notwendig.
- Die Anerkennung von bereits studierten Teilmodulen erfolgt entlang der Teilmodulziffern. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser Konkordanztabelle.
- Der Modulabschluss in Modul 1 erfolgt ab dem Sommersemester 2011 für alle Studierenden in Lehrveranstaltungen der Teilmodule 1.2 oder 1.3. Studierende, die bis einschließlich Wintersemester 2010/11 die Teilmodule 1.2 und 1.3 bereits belegt und studiert hatten, belegen und studieren eine Lehrveranstaltung entweder aus 1.2 oder 1.3, machen dort den Modulabschluss und bekommen die Leistungspunkte im Teilmodul 1.4 angerechnet. Die Bestimmungen des § 11 Abs. 2, Satz 1 der Prüfungsordnung gelten entsprechend.
- Der Modulabschluss in Modul 3 erfolgt ab dem Sommersemester 2011 für alle Studierenden in einem der beiden Wahlpflichtbereiche 3.3.1 oder 3.3.2. Studierende, die bis einschließlich Wintersemester 2010/11 das Teilmodul 3.3 bereits belegt und studiert hatten, belegen und studieren einen Wahlpflichtbereich, machen dort den Modulabschluss und bekommen die Leistungspunkte entweder in 3.1 oder 3.2 angerechnet. Die Bestimmungen des § 11 Abs. 2, Satz 1 der Prüfungsordnung gelten entsprechend.
- Der Modulabschluss in Modul 4 erfolgt ab dem Sommersemester 2011 für alle Studierenden in einem der Wahlpflichtbereiche 4.4.1, 4.4.2 oder 4.4.3. Studierende, die bis einschließlich Wintersemester 2010/11 das Teilmodul 4.4 bereits belegt und studiert hatten, belegen und studieren einen Wahlpflichtbereich, machen dort den Modulabschluss und bekommen die Leistungspunkte entweder in 4.1 oder 4.2 oder 4.3 angerechnet. Die Bestimmungen des § 11 Abs. 2, Satz 1 der Prüfungsordnung gelten entsprechend.
Ansprechpartner:
- Jens Geilich (Geschäftsführung FB 1: Bildungswissenschaften)
- zusätzlicher Online-Support
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