Auslandsaufenthalt

(im Zeitraum der Module 1 – 7)

Ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt ist für das Bachelor-Studium erforderlich. Der Aufenthalt (insgesamt 12 LP) kann im Verlauf des 1. bis 6. Semesters (Module 1-7) abgeleistet werden und wird im Modul 7 angerechnet.
Diese Regelung gilt NICHT für Studierende, die sich nach dem 4. Semester (Modul 5) für das Grundschulstudium entscheiden. Es wird jedoch dringend angeraten, dass auch diese Studierenden einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren, um angemessene Sprachkenntnisse zu erwerben.

Leistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht werden, können in Absprache mit den jeweiligen Modulbeauftragten und Dozenten vor Antritt des Auslandsaufenthaltes als Leistungsnachweise für entsprechende Module anerkannt werden.


last modified Dez 21, 2011 10:28

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