Hinweise zur Organisation des Studiums
Anmeldung zu Veranstaltungen und Teilnehmerzahlen
- Sämtliche Anmeldungen erfolgen über KLIPS mit den dort eingetragenen Fristen (Belegphase, Nachbelegungs- und Rücktrittsphase, Belegungsphase für Erstsemester etc.). Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme an Veranstaltungen möglich.
- Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte, falsche, nicht eindeutige Anmeldung etc. führen zum Ausschluss. Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team (klips at uni-koblenz-landau.de), nicht das Institut für Anglistik.
- Teilnehmerzahlen:
- Vorlesungen: maximal 300 TeilnehmerInnen
- Seminare: maximal 30 TeilnehmerInnen
- Übungen: maximal 25 TeilnehmerInnen
- Vorlesungen: maximal 300 TeilnehmerInnen
- Sind für Übungen und Seminare mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, findet eine Auswahl statt.
Teilnahmevoraussetzungen zu den Lehrveranstaltungen [ab SS 2011]
- Modul 1: keine; jedoch Englischkenntnisse gemäß § 2 (2) Prüfungsordnung
- Modul 2: keine; jedoch Englischkenntnisse gemäß § 2 (2) Prüfungsordnung
- Modul 3: keine; jedoch Englischkenntnisse gemäß § 2 (2) Prüfungsordnung
- Modul 4: Kompetenzen aus den Modulen 1 und 2
- Modul 5: Kompetenzen aus den Modulen 1 bis 3
- Modul 6: Kompetenzen aus den Modulen 1 bis 4
- Modul 7: für 7.2 Kompetenzen aus Modul 2 und aus 4.3
Anwesenheit Seminare/ Übungen
In Seminaren/ Übungen dürfen Studierende maximal zweimal fehlen (Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 19.10.2010 Artikel 1, Punkt 4). Um anderen Studierenden jedoch keinen Seminarplatz wegzunehmen, wird ein Fehlen in der ersten Stunde nur dann akzeptiert, wenn der/ die betreffende Studierende ein ärztliches Attest vorlegt oder der studienrelevante Auslandsaufenthalt erst in der ersten Vorlesungswoche beendet wird. Der/ die Studierende hat sein/ ihr begründetes Fehlen rechtzeitig vor Beginn der ersten Stunde dem/ der Lehrenden und dem Sekretariat mitzuteilen. Begründete Anträge auf Ausnahmen von diesen Regelungen sind an das Institut für Anglistik zu stellen und werden in der nächsten Sitzung der Kollegialen Leitung beschieden.
Anmeldungen zu den Prüfungen
- Sämtliche Anmeldungen erfolgen über KLIPS, wo Veranstaltungen speziell für die Prüfungen mit dazugehörigen Terminen, Anmelde- und Rücktrittsfristen, Prüfern und Prüfungsorganisationssätzen eingetragen sind.
- Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte oder nicht korrekte Anmeldung zur Prüfung o.ä. führen zum Ausschluss. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen (z.B. regelmäßig Teilnahme etc.) erfüllt sind. Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team (klips at uni-koblenz-landau.de), nicht das Institut für Anglistik.
Verbuchung von Noten, Archivierung von Unterlagen
- Die Verbuchung von Noten bzw. Leistungen erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Noten sind in KLIPS sichtbar.
- Hausarbeiten und Klausuren werden nur noch zur Einsicht ausgehändigt und sind anschließend zurückzugeben. Sie werden im Hochschulprüfungsamt in der Akte des jeweiligen Studierenden gesammelt. Spätere Einsicht ist nur auf Anfrage beim Hochschulprüfungsamt möglich.
- Scheine werden nicht ausgestellt. Leistungsnachweise = Ausdruck der in KLIPS verbuchten Daten.
Hinweise zum Stundenplan für Erstsemester
- Grundlage eines ordnungsgemäßen Studiums bilden die Anforderungen im Modulhandbuch sowie die Bestimmungen der Prüfungsordnung.
- Im ersten Semester empfehlen wir den Besuch folgender Veranstaltungen:
Alle Vorlesungen und Übungen werden in jedem Semester angeboten.
BAföG-Weiterförderung nach dem 4. Semester
Zur Weiterförderung müssen zum Ende des 4. Semesters mindestens 90 LP in allen 3 Bereichen (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) nachgewiesen werden. Eine ununterbrochene Weiterförderung besteht nur, wenn die Leistungen innerhalb der Frist 31.03. bzw. 30.09. gegenüber dem BaFöG-Amt dokumentiert sind. Die Dokumentation erfolgt für abgeschlossene Module über den KLIPS-Kontoauszug bzw. für noch nicht in KLIPS verbuchte Teilleistungen mit dem Formular des BAföG-Beauftragten Prof. Dr. Zillmer: http://www.uni-koblenz.de/~zillmer/bafoeg.htm.
Für die Dokumentation besteht eine Nachfrist von 4 Monaten nach Semesterende, d.h. bis 31.07. bzw. 31.01. Erfolgt die Dokumentation innerhalb der Nachfrist, wird die Zahlung von BAföG jedoch zunächst eingestellt und nach Dokumentation wieder aufgenommen (einschließlich Nachzahlungen).
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