3. Zugangsvoraussetzungen zu den Lehrveranstaltungen
Es gelten die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
3. 1. Proseminare M 2.2 bis M 5.2: bestandenes Einführungsmodul M 1, d. h. besuchte Einführungsvorlesung M 1.1, bestandene Übung M 1.2 (Klausur) und bestandene (mündliche) Modul-Abschlußprüfung MP 1.
3. 2. Übungen M 2.3 bis M 5.3: absolviertes oder mindestens parallel besuchtes Proseminar M 2.2 bis M 5.2 (Übergangsregelung bis auf weiteres: wird noch nicht kontrolliert; vgl. dazu die Neufassung des Modulhandbuchs).
3. 3. Modul 6 (Fachdidaktik): Abschluß von Modul M 1 und einem der Module M 2 bis M 5. Bis zum vertiefenden Praktikum (nach dem 4. Semester) muß mindestens eine Veranstaltung des Moduls 6 absolviert sein.
3. 4. MA-Studiengang: BA-Abschluß. Der Besuch von Lehrveranstaltungen ist möglich, wenn am Beginn der Vorlesungszeit des Semesters alle für den BA-Studiengang erforderlichen Leistungen benotet bzw. - falls nur die erfolgreiche Teilnahme erforderlich ist - bestätigt worden sind. Davon ausgenommen ist die BA-Arbeit, die allerdings bereits offiziell angemeldet sein muss.
3. 5. Vorab-Anmeldung ist möglich. Die Zugangsvoraussetzungen müssen aber in jedem Fall bis zur ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung erfüllt sein.
4. Anmeldung zu Prüfungen, Wiederholungsprüfungen etc.
4. 1. Sämtliche Anmeldungen (Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, prüfungsrelevante Studienleistungen, d. h. auch Proseminare) erfolgen über KLIPS, wo jede Veranstaltung mit der zugehörigen Prüfung und einem Prüfungsorganisationssatz verbunden ist, mit den dort eingetragenen Fristen (Ende der Anmeldefrist in der Regel 1. 2. bzw. 1.7.).
4. 2 Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte oder nicht korrekte Anmeldung zur Prüfung o.ä. führen zum Ausschluß. Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B: regelmäßige Teilnahme). Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team, nicht das Institut für Geschichte.
4. 3. Rücktritt: Ohne fristgerechten und ordnungsgemäßen Rücktritt zu den festgelegten Terminen gilt eine nicht besuchte Prüfung als nicht bestanden. Rücktrittsfristen und -bedingungen: vgl. die Angaben in KLIPS bei den einzelnen Prüfungen bzw. BA-Prüfungsordnung.
4. 4. Wiederholung bei Nichtbestehen von Klausuren, Proseminararbeiten, mündlichen Prüfungen:
– 3 Versuche lt. PO. Die ersten beiden Versuche sind an die jeweilige Veranstaltung gekoppelt, der dritte erfordert neuen Veranstaltungsbesuch. Gezählt wird ab der ersten Prüfungsanmeldung (s. o.), nicht automatisch ab der Teilnahme an der Veranstaltung.
– Nach Nichtbestehen einer Prüfung ist die Teilnahme an der ersten angebotenen Wiederholungsprüfung verpflichtend, d. h. automatische Anmeldung. Nicht-Teilnahme daran gilt als Nichtbestehen, falls kein ärztliches Attest vorliegt. Der dritte Versuch kann dann nur bei Besuch einer neuen Veranstaltung unternommen werden, muß hier aber im ersten Versuch bestanden werden.
– Diese Regelungen gelten für Vorlesungsklausuren und analog für Hausarbeiten: Überarbeitung einer Hausarbeit zählt als zweiter Versuch. Bei Ablehnung der überarbeiteten Hausarbeit kann der dritte Versuch nur bei Besuch einer neuen Veranstaltung unternommen werden, muß hier aber im ersten Versuch bestanden werden.
5. Verbuchung von Noten; Archivierung der Unterlagen
5. 1. Verbuchung von Noten bzw. Leistungen erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B: regelmäßige Teilnahme). Noten sind in KLIPS sichtbar.
5. 2. Hausarbeiten und Klausuren werden nur noch zur Einsicht ausgehändigt und sind anschließend zurückzugeben. Sie werden beim Prüfungsamt in der Akte des jeweiligen Studierenden gesammelt. Spätere Einsicht ist nur auf Anfrage beim Prüfungsamt möglich.
5. 3. Scheine werden nicht ausgestellt. Leistungsnachweise = Ausdruck der in KLIPS verbuchten Daten.
6. Hinweise zum Stundenplan für Erstsemester
6. 1. Grundlage eines ordnungsgemäßen Studiums bilden die Anforderungen im Modulhandbuch sowie die Bestimmungen der Prüfungsordnung.
6. 2. Die Reihenfolge der Veranstaltungen und Module ist bis auf wenige Ausnahmen (s. u.) frei wählbar. Beispiel für einen möglichen Stundenplan:
Sem. | Modul bzw. Veranstaltung | Summe je Semester | Arbeitsbelastung |
SWS | LP | insgesamt (1 LP = 30 Std.) ca. | wöchentlich während des Semesters (Anwesenheit, Nachbereitung) ca. | in den Semesterferien (Hausarbeit, Vorbereitung auf Klausur od. mdl. Prfg.) ca. |
1. | M 1.1 + M 1.2 M 5.1 | 6 | 10 | 300 Std. | 15 Std. | 90 Std. |
2. | M 5.2 M 4.1 | 5 | 10 | 300 Std. | 11 Std. | 150 Std. |
3. | M 4.2 + M 4.3 (oder M 5.3) M 2.1 | 7 | 14 | 420 Std. | 17 Std. | 180 Std. |
4. | M 2.2 + M 6.1 | 5 | 13 | 390 Std. | 13 Std. | 210 Std. |
5. | M 3.1 M 3.2 | 5 | 10 | 300 Std. | 11 Std. | 150 Std. |
6. | M 3.3 (oder M 2.3) M 6.2 | 4 | 8 | 240 Std. | 9 Std. | 120 Std. |
| Summe Bachelor | 32 | 65 | | | |
7. | M 9.1 | 2 | 5 | 150 Std. | 5 Std. | 90 Std. |
8. | M 10.1 | 2 | 5 | 150 Std. | 5 Std. | 90 Std. |
| Summe Master | 4 | 10 | | | |
6. 3. Im 1. Semester sollten folgende Veranstaltungen unbedingt besucht werden:
– M 1.1 (Einführungsvorlesung)
– M 1.2 (Übung des Einführungsmoduls).
Hinzukommen kann noch eine epochenbezogene Vorlesung (M x.1), notfalls auch eine Übung (M x.3 - diese wird jedoch für Erstsemester nicht empfohlen, vgl. die Hinweise unter 1.1). Proseminare (M x.2) sind erst nach bestandenem M 1 zugänglich, nicht also für Erstsemester.
Empfohlener Gesamtumfang des Stundenplans im Fach Geschichte: max. 3 Veranstaltungen = 6 SWS je Semester, da ansonsten der Arbeitsaufwand zu hoch wird (vgl. Stundenplan).
6. 4. Vorlesungen in Alter Geschichte (M 2.1) und Geschichte der Frühen Neuzeit (M 4.1) können derzeit nicht regelmäßig angeboten werden; frühzeitige Planung ist deshalb erforderlich, entsprechende Angebote sollten unbedingt wahrgenommen werden.
6. 5. Teilnahmevoraussetzungen für fachdidaktische Veranstaltungen:
– erfolgreicher Abschluß von M 1,
– erfolgreicher Abschluß eines Epochenmoduls (M 2 – M 5).
Teilnahme an fachdidaktischen Veranstaltungen ist deshalb in der Regel erst ab dem 3. Semester möglich.
Bitte beachten: Bis zum Beginn des Fachpraktikums (nach dem 4. Semester) muß jedoch eine fachdidaktische Veranstaltung absolviert sein.
7. Anerkennung von Studienleistungen
Studienleistungen aus anderen Studiengängen (BA/MA, Magister, Diplom etc.) bzw. Universitäten (auch aus dem Ausland) können auf Antrag anerkannt werden. Ansprechpartner ist das Hochschulprüfungsamt.
8. Sprachanforderungen
8. 1. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Eine Fremdsprache kann durch Latein ersetzt werden.
8. 2. Umfang: Eine Fremdsprache muss Prüfungsfach im Abitur gewesen sein. Die zweite muss durch mindestens 3 Schuljahre nachgewiesen werden. Alternativ dazu können beide Fremdsprachen auch durch je 6 Schuljahre oder drei Fremdsprachen durch je 4 Schuljahre nachgewiesen werden. Nachweis erfolgt durch Vorlage des Abiturzeugnisses oder einer beglaubigten Kopie bei einem der Dozenten spätestens bis zum Ende des 4. Semesters. Bei fehlendem Nachweis ist ein schriftlicher Sprachtest am Institut für Geschichte abzulegen. Ersetzt werden kann der Test durch ein Zeugnis, das Sprachkenntnisse der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) attestiert.
8. 3. Für den MA-Abschluß Lehramt an Gymnasien ist Latinum bzw. die staatliche Ergänzungsprüfung erforderlich. Latein kann in diesem Fall nicht eine Fremdsprache ersetzen.
8. 4. Es ist Aufgabe der Studierenden, über Begleitkurse, Vorkurse etc. die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Das Institut für Geschichte organisiert oder vermittelt bei Bedarf Sprachkurse. Bitte im Sekretariat nachfragen.
9. BaFöG-Weiterförderung nach dem 4. SemesterZur Weiterförderung müssen zum Ende des 4. Semesters folgende Leistungen nachgewiesen werden:
1. mindestens 90 LP in allen 3 Bereichen (Fach 1, Fach 2, Bildungswiss.) zusammen,
2. mindestens 23 LP in Geschichte.
Diese Leistung muß innerhalb des Semesters, d. h. spätestens bis zum 31. 3. bzw. 30. 9., erbracht sein (z. B. durch Abgabe der Hausarbeit oder Schreiben der Klausur).
Ununterbrochene Weiterförderung erfolgt nur, wenn die Leistung auch innerhalb dieser Frist gegenüber dem BaFöG-Amt dokumentiert wird. Dokumentation erfolgt für abgeschlossene Module über KLIPS-Kontoauszug bzw. für noch nicht in KLIPS verbuchte Teilleistungen mit dem Formular des BaFöG-Beauftragten Prof. Dr. Zillmer: http://www.uni-koblenz.de/~zillmer/bafoeg.htm
Für die Dokumentation besteht eine Nachfrist von 4 Monaten nach Semesterende, d. h. bis 31. 7. bzw. 31. 1. Erfolgt die Dokumentation innerhalb der Nachfrist, wird die Zahlung von BaFöG jedoch zunächst eingestellt und nach Dokumentation wieder aufgenommen (einschl. Nachzahlungen).