für alle Studiengänge

1. Anmeldung zu Veranstaltungen; Teilnehmerzahlen und Vergabeverfahren

 

1. 1. Sämtliche Anmeldungen erfolgen über KLIPS mit den dort eingetragenen Fristen (Anmeldefrist, Nachbelegungs- und Rücktrittsphase, Belegungsphase für Erstsemester etc.). Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme an Veranstaltungen möglich.

1. 2. Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte, falsche, nicht eindeutige Anmeldung etc. führen zum Ausschluß. Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team, nicht das Institut für Geschichte.

1. 3. Teilnehmerzahlen:

– Vorlesungen: Teilnehmerzahl unbeschränkt; Sofortbelegungsverfahren (s. u.)

– Proseminare: 25 TN; Gruppenbelegungsverfahren (s. u.)

– Übungen etc.: 30 TN; Gruppenbelegungsverfahren

– Hauptseminare: 15 TN (alte Studiengänge: 25 TN); Gruppenbelegungsverfahren

1. 4. Vergabeverfahren:

– Sofortbelegungsverfahren: Zulassung erfolgt automatisch mit der Anmeldung

– Gruppenbelegungsverfahren: Zulassung durch das Institut nach Bedarf und verfügbaren Plätzen. Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, wird unter allen Anmeldungen ein Losverfahren durchgeführt. Jeweils 5 Plätze können dabei für besondere Gruppen (z. B. für höhere Semester) reserviert werden.

1. 5. Für alle Fälle gilt: Anwesenheit in der ersten Sitzung oder einer vom Dozenten angesetzten Vorbesprechung ist unbedingt und ohne Ausnahme erforderlich. Fehlen führt zur Streichung von der Teilnehmerliste.

1. 6. Bitte rechnen Sie bei der Planung Ihres Studiums damit, dass nicht jeder Veranstaltungstyp jedes Semester angeboten werden kann. Dies gilt insbesondere für die Veranstaltungen zur Fachdidaktik.


2. Anwesenheit in Lehrveranstaltungen

 

2. 1. Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht. Es besteht kein Anspruch, sich für einzelne Sitzungen 'frei' zu nehmen, etwa in der Art, wie Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen.

2. 2. Seminare und Übungen: Die Anwesenheit wird durch Anwesenheitslisten kontrolliert. Nur bei regelmäßiger Teilnahme kann die erfolgreiche Absolvierung einer Lehrveranstaltung bescheinigt werden.

2. 3. Vorlesungen: Hier findet keine Anwesenheitskontrolle statt; der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erfolgt durch das Bestehen der Modulteilprüfung bzw. Klausur. 

2. 4. Um Nachteile für Studierende zu vermeiden, die aus zwingenden Gründen verhindert sind, wird zweimaliges Fehlen bei vorheriger Entschuldigung und unter Angabe des zwingenden Grundes toleriert. Beim zweiten Fehlen ist eine vom Dozenten zu stellende Aufgabe zu bearbeiten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß es für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums in jedem Fall erforderlich ist, den gesamten versäumten Stoff nachzuarbeiten.

2. 5. Bei häufigerem Fehlen kann die Veranstaltung nicht mehr als erfolgreich besucht bescheinigt werden, d. h. die ganze Veranstaltung muß wiederholt werden. Entscheidungen in gravierenden Einzelfällen (Krankenhausaufenthalt o.ä.) behält sich das Institut vor.

 

last modified Feb 20, 2012 03:15 AM

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