Home Campus Koblenz Fachbereich 2: Philologie / Kulturwissenschaften Institut für Geschichte Hinweise: Organisation des Studiums speziell für die alten Studiengänge (Lehrämter, Magister)

speziell für die alten Studiengänge (Lehrämter, Magister)

 

10. Sprachanforderungen

10. 1. Grund- und Hauptschule:

keine

10. 2. Realschule:

Latein mit Nachweis des Latinums

Zwei moderne Fremdsprachen; die zweite moderne Fremdsprache zumindest in dem Umfang, daß für das Fach Geschichte relevante Texte in dieser Fremdsprache mit Hilfsmitteln ins Deutsche übersetzt werden können. Hierfür reichen schulische Nachweise von drei Jahren Unterricht mit der Abschlußnote „ausreichend“ oder besser aus.

Eine der beiden modernen Fremdsprachen kann durch Altgriechisch ersetzt werden.

10. 3. Magister (Hauptfach):

Latein mit Nachweis des Latinums

Zwei moderne Fremdsprachen (darunter Französisch) zumindest in dem Umfang, daß für das Fach Geschichte relevante fremd­sprachliche Texte mit Hilfsmitteln ins Deutsche übersetzt werden können. Hierfür reichen schulische Nachweise von drei Jahren Unterricht mit der Abschlußnote "ausreichend" oder besser aus.

10. 4. Magister (Nebenfach):

Latein mit Nachweis des Latinums

Französisch-Kenntnisse zumindest in dem Umfang, daß für das Fach Geschichte relevante französische Texte mit Hilfsmitteln ins Deutsche übersetzt werden können. Hierfür reichen schulische Nachweise von drei Jahren Unterricht mit der Abschlußnote „ausreichend“ oder besser aus.

10. 5. alle Studiengänge:

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung (Magister) bzw. vor dem Eintritt ins Hauptstudium (Lehramt Realschule) nachzuweisen.

Liegen die schulischen Voraussetzungen für die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht vor, sind sie parallel zum Grundstudium zu erwerben.

Als Nachweis für ausrei­chende Sprachkenntnisse bietet das Institut für Geschichte für Französisch und bei Bedarf auch für weitere Fremdsprachen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sprachtest an.

11. Einführungskurs

Besuch der Vorlesung „Einführung in die Geschichtswissenschaft“ (wird derzeit immer nur im WS angeboten)

Voraussetzungen für Leistungsnachweis/Teilnahmeschein: regelmäßige Teilnahme und Klausur 90 min (Magister Hauptfach; Grund- und Hauptschule) bzw. regelmäßige Teilnahme (Realschule, Magister Nebenfach). Die regelmäßige Teilnahme wird durch Anwesenheitslisten kontrolliert.

12. Zugang zu Hauptseminaren (einschl. Hauptseminar Fachdidaktik):

12. 1. Realschule:

– alle Leistungsnachweise des Grundstudiums (3 Proseminare); Vorlesung Einführung in die Geschichtswissenschaft (Teilnahmeschein)

– alle Veranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs (26 SWS) im Grundstudium, einschließlich Übung Fachdidaktik

– Latinum

– die geforderten Nachweise in den beiden modernen Fremdsprachen.

Zu beachten ist außerdem folgende Regelung: Wenn das Proseminar in Früher Neuzeit besucht wurde, muß das Hauptseminar aus dem Bereich 19./20. Jahrhundert besucht werden und umgekehrt.

 

12. 2. Hauptschule:

– alle Leistungsnachweise des Grundstudiums (2 Proseminare: Neuzeit und Vor-Neuzeit, d. h. Altertum oder Mittelalter, sowie die Vorlesung Einführung in die Geschichtswissenschaft einschl. bestandener Klausur)

– alle Veranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs (14 SWS) im Grundstudium, einschließlich 2 Veranstaltungen in Fachdidaktik.

 

12. 3. Erweiterungsprüfung:

– Proseminarschein der entsprechenden Epoche

– Latinum (nur für Realschule)

Empfehlung des Instituts: Im Hinblick auf die Anforderungen im Staatsexamen sollte zumindest das gesamte reguläre Grundstudium absolviert werden.

 

12. 4. Magister:

– alle Leistungsnachweise des Grundstudiums (3 Proseminare, im Hauptfach ferner Einführung in die Geschichtswissenschaft mit bestandener Klausur; Nebenfach: Einführung nur mit Teilnahmeschein)

– alle Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs im Grundstudium (32 SWS bzw. 16 SWS bei Nebenfach)

– Latinum und sonstige Sprachnachweise

– Zwischenprüfung

 

12. 5. Vorab-Anmeldung zu den Veranstaltungen ist möglich. Die Zugangsvoraussetzungen müssen aber in jedem Fall bis zur ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung erfüllt sein.

13. Anmeldung zum Staatsexamen; Themenabsprache

13. 1. Vor der offiziellen Anmeldung zum Staatsexamen beim Prüfungsamt muß die Meldung im Institut bei den jeweiligen Dozenten erfolgen (für Ausstellung der Bescheinigung lt. Nr. 6. 2. sowie für die Absprache über Prüfer und Themen).

13. 2. Die Studierenden aller alten Studiengänge lassen sich im Institut vor der Meldung zur Abschlußprüfung zur Vorlage im Landesprüfungsamt (Lehrämter) bzw. Dekanat (Magister) das „ordnungsgemäße Studium“ laut Studienordnung bescheinigen.

Hierzu legen Sie alle Leistungsnachweise und ggf. den Teilnahmenachweis an der „Einführung in die Geschichtswissenschaft“ vor. Alle übrigen Lehrveranstaltungen werden durch Eintrag in die Belegbögen des Studienbuches nachgewiesen.

13. 3. In der schriftlichen Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen wird künftig je ein Thema aus folgenden Veranstaltungen des der Klausur vorangehenden Semesters gestellt:

– Alte Geschichte: jeweils Aushang beachten!

– Vorlesung Mittelalterliche Geschichte

– Vorlesung Neuere Geschichte.

Der Besuch dieser Veranstaltungen – und zwar in dem Semester, das der schriftlichen Prüfung vorausgeht – wird daher allen Examenskandidaten dringend empfohlen.

13. 4. Für die mündliche Prüfung für das Lehramt an Realschulen sind folgende fachwissenschaftliche Themenbereiche Pflicht:

– Alte oder Mittelalterliche Geschichte (wird für die Klausur Alte Geschichte gewählt, wird in der mündlichen Prüfung Mittelalter geprüft, und umgekehrt; wird für die Klausur Neuere oder Neueste Geschichte gewählt, steht die Wahl frei).

– Neuere und Neueste Geschichte werden in jedem Fall geprüft, auch wenn die Klausur in einem dieser Bereiche abgelegt wird.

13. 5. Für alle Prüfungen gilt: Jedem der Prüfer ist spätestens 6 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin eine Übersicht mit allen vereinbarten Prüfungsschwerpunkten und der benutzten Literatur zuzustellen.

13. 6. Erweiterungsprüfung: Bis zur Meldung zur Abschlußprüfung ist neben den geforderten Leistungsnachweisen (Proseminar, Hauptseminar) ein weiterer Leistungsnachweis, z. B. ein fachwissenschaftliches oder fachdidaktisches Proseminar, zu erwerben. 

 

 

 

 

last modified Oct 09, 2010 09:26 AM

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