Kunstwissenschaft

Magister / Hauptfach (auslaufend)

Studienplan


Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt neun Semester. Das Studium umfasst 72 Semesterwochenstunden (SWS), davon 36 SWS im Grundstudium (1. - 4. Semester) und 36 SWS im Hauptstudium (5. - 8. Semester). Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung nach dem 4. Semester abgeschlossen. Studienvoraussetzung sind neben der allgemeinen Hochschulreife ausreichende Lateinkenntnisse und ausreichende Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (vorrangig Englisch, Italienisch, Französisch).

Studieninhalte


Im Grundstudium sind zu belegen:

  • 4 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A1 (8 SWS)
  • 6 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A2 (Grundst.) (12 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet A3 (2 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet B2 (2 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet C1E (2* SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet C2E (2* SWS)
  • 4 Wahlpflicht-Veranstaltungen (8 SWS)


Im Studiengebiet A1 sind die Veranstaltungen "Grundkurs der Kunstwissenschaft", in A2 die kunstgeschichtlichen Vorlesungen I - VI (zur mittleren, neueren, modernen, zeitgenössischen Kunst und Architektur) zu belegen. Wahlpflicht-Veranstaltungen können aus den Bereichen A bzw. B gewählt werden; es können auch eigenständige Projekte durchgeführt werden.

Im Hauptstudium sind zu belegen:

  • 3 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A1 (6 SWS)
  • 3 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A2 (6 SWS)
  • 2 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A3 (4 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet B1 (2 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus den Studiengebieten C1,C2,C3,C4,C5 (2* SWS)
  • 1 eigenständiges Projekt (2 SWS)
  • 1 Praktikum (2 SWS)
  • 5 Wahlpflicht-Veranstaltungen (10 SWS)


*künstlerische Veranstaltungen werden 50% gewichtet, d.h. eine 2 SWS-Veranstaltung entspricht real 4 SWS. Im Studiengebiet B1 ist eine Veranstaltung zur Kunstvermittlung (z.B. Kunstmanagement, Kunstkritik, Ausstellungsorganisation) oder zu Konzepten und Methoden der Kunstvermittlung (z. B. Museumspädagogik) zu belegen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus den Bereichen A und B gewählt werden; es können auch Veranstaltungen aus anderen Fächern, sofern der Bezug zur Kunstwissenschaft gegeben und das Fach kein 2. Hauptfach oder Nebenfach ist, belegt werden (z. B. aus Psychologie, Philosophie, Soziologie, Geschichte, Literaturwissenschaft, Theologie, Pädagogik, Wirtschaftswissenschaft). Ebenso können kunstwissenschaftliche Veranstaltungen an anderen Universitäten belegt werden (die auch als Pflichtveranstaltung angerechnet werden können). Als Wahlpflicht-Veranstaltung können weitere eigenständige Projekte und Praktika angerechnet werden.

Laufzettel
Die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind im Laufzettel einzutragen und müssen von dem/der Dozent/in testiert werden. Sitzungen, die mehr als zweimal versäumt werden, können nicht testiert werden. Veranstaltungen für das Grundstudium sind in den Veranstaltungsankündigungen in den Bereichen A und B mit "g" gekennzeichnet, für das Hauptstudium entsprechend mit "h". Sofern keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen benannt werden, können Veranstaltungen des Hauptstudiums auch schon im Grundstudium belegt werden; Leistungsnachweise für das Hauptstudium können allerdings erst nach bestandener Zwischenprüfung erbracht werden.

Exkursionen
Es sind während des Studiums 12 Exkursionstage zu absolvieren, darunter mindestens eine mehrtägige Exkursion. Die Exkursionen sind im Exkursionsnachweis einzutragen und müssen testiert werden.

Leitungsnachweise
Im Grundstudium sind 5 Leistungsnachweise (4 aus A, 1 aus B) zu erbringen; zwei davon sind nach Wahl des Studierenden prüfungsrelevant (d .h. die Noten gehen in die Gesamtnote der Zwischenprüfung ein). Im Hauptstudium sind 3 Leistungsnachweise aus A zu erbringen. Die benoteten Leistungsnachweise sind auf den Sammelscheinen für das Grundstudium bzw. für das Hauptstudium einzutragen und werden von dem/der Dozent/ in unterschrieben.

Projekt
Ein Projekt bezieht sich auf eine Arbeit (Einzel- oder auch Gruppenarbeit), die eigenständig durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert wird. Projekte werden vom Studierenden vorgeschlagen, sind von einem Professor zu genehmigen und werden von ihm testiert.

Praktikum
Das Praktikum ist vom Studierenden i.d.R. in den Semesterferien nach eigener Initiative zu absolvieren. Ein Praktikum muss im Zeitumfang mindestens einer Lehrveranstaltung von 2 SWS entsprechen. Praktika können in Museen, Galerien, bei Presse, Rundfunk, Fernsehen, in der Denkmalpflege, in Kulturämtern, in kulturellen Institutionen und Vereinen u.a.m. durchgeführt werden. Sie sind vorab anzumelden und werden von einem Professor genehmigt und testiert. Praktika sind durch eine Bestätigung der Institution, an der das Praktikum absolviert wurde, und durch einen Praktikumsbericht nachzuweisen. Praktika können im Grund- wie im Hauptstudium durchgeführt werden; sie werden für das Hauptstudium angerechnet.

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet i.d.R. nach dem 4. Semester statt. Zulassungsvoraussetzung ist der Sammelschein für das Grundstudium. Er wird vom Institutsleiter unterschrieben, wenn der vollständig ausgefüllte Laufzettel für das Grundstudium sowie die 5 benoteten Leistungsnachweise des Grundstudiums vorgelegt werden. Die Zwischenprüfung besteht aus den studienbegleitenden Leistungen (die Noten zweier Leistungsnachweise gehen in die Zwischenprüfungsnote ein) und einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).

Magisterprüfung
Die Meldung zur Magisterprüfung soll im 8. Semester erfolgen. Zulassungsvoraussetzung ist der Sammelschein für das Hauptstudium. Er wird vom Institutsleiter unterschrieben, wenn die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert wurde, der Laufzettel des Hauptstudiums und der Exkursionsnachweis vollständig ausgefüllt sind sowie die drei benoteten Leistungsnachweise des Hauptstudiums erbracht wurden.

Die Magisterprüfung besteht aus:

  • der Magisterarbeit (die in einem als Hauptfach studierten Prüfungsfach geschrieben wird)
  • der Klausurarbeit (5 Stunden; 3 Themen zur Auswahl)
  • der mündlichen Prüfung (60 Minuten)

Magister / Nebenfach (auslaufend)

Studienplan



Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt neun Semester. Das Studium umfasst 36 Semesterwochenstunden (SWS), davon 18 SWS im Grundstudium (1. - 4. Semester) und 18 SWS im Hauptstudium (5. - 8. Semester). Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung nach dem 4. Semester abgeschlossen. Studienvoraussetzung sind neben der allgemeinen Hochschulreife ausreichende Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (vorrangig Englisch).

Studieninhalte


Im Grundstudium sind zu belegen:

  • 2 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A1 (4 SWS)
  • 6 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A2 (Grundst.) (12SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet B2 (2 SWS)



Im Studiengebiet A1 sind die Veranstaltungen "Grundkurs der Kunstwissenschaft", in A2 die kunstgeschichtlichen Vorlesungen I - VI (zur mittleren, neueren, modernen, zeitgenössischen Kunst und Architektur) zu belegen.
Im Hauptstudium sind zu belegen:

  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet A1 (2 SWS)
  • 2 Veranstaltungen aus dem Studiengebiet A2 (4 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet A3 (2 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus dem Studiengebiet B1 (2 SWS)
  • 1 Veranstaltung aus den Studiengebieten C1E (2*SWS)
  • 1 Veranstaltung aus den Studiengebieten C2E (2*SWS)
  • 1 eigenständiges Projekt (2 SWS)
  • 1 Praktikum (2 SWS)



*künstlerische Veranstaltungen werden zu 50% gewichtet (eine 2 SWS-Veranstaltung umfasst real 4 SWS). Im Studiengebiet B1 ist eine Veranstaltung zur Kunstvermittlung (z.B. Kunstmanagement/ Sponsoring, Kunstkritik, Ausstellungsorganisation) oder zu Konzepten und Methoden der Kunstvermittlung (z. B. Museumspädagogik) zu belegen.

Laufzettel
Die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind im Laufzettel einzutragen und müssen von dem/der Dozent/in testiert werden. Sitzungen, die mehr als zweimal versäumt werden, können nicht testiert werden. Veranstaltungen für das Grundstudium sind in den Veranstaltungsankündigungen in den Bereichen A und B mit "g" gekennzeichnet, für das Hauptstudium entsprechend mit "h". Sofern keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen benannt werden, können Veranstaltungen des Hauptstudiums auch im Grundstudium belegt werden; Leistungsnachweise für das Hauptstudium können allerdings erst nach bestandener Zwischenprüfung erbracht werden.

Exkursionen
Es sind während des Studiums 6 Exkursionstage zu absolvieren, darunter eine mehrtägige Exkursion. Nachweise gefordert.

Leitungsnachweise
Im Grundstudium sind 3 Leistungsnachweise aus A zu erbringen; einer davon ist nach Wahl des Studierenden prüfungsrelevant (d .h. die Bewertung geht in die Note der Zwischenprüfung ein). Im Hauptstudium ist 1 Leistungsnachweis aus A zu erbringen. Die benoteten Leistungsnachweise sind auf den Sammelscheinen für das Grundstudium resp. für das Hauptstudium einzutragen und werden von der Dozentin/dem Dozenten unterschrieben.

Projekt
Ein Projekt bezieht sich auf eine Arbeit (Einzel- oder auch Gruppenarbeit), die eigenständig durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert wird. Projekte werden vom Studierenden vorgeschlagen, sind von einem Professor zu genehmigen und zu testieren.

Praktikum
Das Praktikum ist vom Studierenden i.d.R. in den Semesterferien nach eigener Initiative zu absolvieren. Ein Praktikum muss im Zeitumfang mindestens einer Lehrveranstaltung von 2 SWS entsprechen. Praktika können in Museen, Galerien, bei Presse, Rundfunk, Fernsehen, in der Denkmalpflege, in Kulturämtern, in kulturellen Institutionen und Vereinen u.a.m. durchgeführt werden. Sie sind vorab im Institut anzumelden und werden von einem Professor genehmigt und testiert. Praktika sind durch eine Bestätigung der Institution, an der das Praktikum absolviert wurde, und durch einen Praktikumsbericht nachzuweisen. Praktika können im Grund- wie im Hauptstudium durchgeführt werden; sie werden für das Hauptstudium angerechnet.

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet i. d. R. nach dem 4. Semester statt. Zulassungsvoraussetzung ist der vom Institutsleiter unterschriebene Sammelschein für das Grundstudium. Er wird unterschrieben, wenn der vollständig ausgefüllte Laufzettel für das Grundstudium sowie die 3 benoteten Leistungsnachweise des Grundstudiums vorgelegt werden. Die Zwischenprüfung besteht aus den studienbegleitenden Leistungen (die Note eines Leistungsnachweises geht in die Zwischenprüfungsnote ein) und einer mündlichen Prüfung (20 Minuten).

Magisterprüfung
Die Meldung zur Magisterprüfung soll im 8. Semester erfolgen. Zulassungsvoraussetzung ist der vom Institutsleiter unterschriebene Sammelschein für das Hauptstudium, der unterschrieben wird, wenn die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert wurde, der Laufzettel des Hauptstudiums und der Exkursionsnachweis vollständig ausgefüllt sind sowie der benotete Leistungsnachweis des Hauptstudiums erbracht wurde.
Die Magisterprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).

 

last modified May 20, 2011 09:51 PM

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