Frequently asked questions
Gibt es eine Zulassungsvorraussetzung zu den Veranstaltungen?
Die einzelenen Veranstaltungen: Anmeldung? Scheinerwerb? Etc.?
Ist es möglich die "Übung zur Einf. in die SE" zu besuchen, ohne an der "Einf. in die SE" teilgenommen zu haben?
Ist die Teilnahme an der Abschlussklausur Pflicht, wenn man an der Nachklausur teilnehmen möchte?
Werden die Scheine elektronisch übermittelt, oder sind jene in Papierform erhältlich?
An wen muss ich mich wenden, bei allgemeinen Fragen (Zulassung, Klausur, Sprechstunde, Termine, Diverses)?
Abgabe von Ausarbeitungen jeglicher Art?
Bis wann müssen die Ausarbeitungen abgegeben werden?
Wiederholungsfragen bei der Nachklausur?
Wie wird die Freiversuchsregelung angewendet?
- Gibt es eine Zulassungsvorraussetzung zu den Veranstaltungen?
- Zur Veranstaltung "Einf in die SE" gibt es keine Zulassungsvorraussetzung, jedoch besteht in den Vorlesungen Anwesenheitspflicht, welche stichprobenartig überprüft wird. An der Klausur kann teilnehmen, wer nicht mehr als 2 Veranstaltungen versäumt hat.
- Zur Veranstaltung "Übungen zur Einf in die SE" sind diejenigen zugelassen, die die Veranstaltung "Einf in die SE" gehört, und die Abschlussklausur bestanden haben.
- Zur Veranstatlung "WWW-Retrieval" gibt es keine Zulassungsvorraussetzung, es besteht Anwesenheitspflicht.
- Zu den Seminaren gibt es keine Zulassungsvorraussetzungen, es besteht Anwesenheitspflicht.
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- Die einzelenen Veranstaltungen: Anmeldung? Scheinerwerb? Etc.?
- Für die Teilnahme an der Veranstaltung "Einf. in die SE" gibt es eine Anmeldung unter Metoo. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten. Für die Studenten/-innen, die die Abschlussklausur nicht bestanden haben, wird eine Nachklausur angeboten. Für die Klausuren gibt es eine Anmeldung unter Metoo.
- Zur Veranstaltung "Übungen zur Einf. in die SE" wird einige Wochen vor Beginn eine Themenliste auf der Homepage veröffentlicht. Diejenigen, die erfolgreich an der Veranstaltung "Einf. in die SE" teilgenommen haben, können sich in Gruppen zu einem Thema bei Dominik Hering anmelden. Immer nach dem Motto: "first come,first serve"! Die Prüfungsleistung ist Referat + Ausarbeitung.
- Für die Teilnahme an der Veranstaltung "WWW-Retrieval" gibt es eine Anmeldung unte Metoo. Die zu erbringende Prüfungsleistung wird in der ersten Vorlesung besprochen.(Klausur oder Hausarbeit)
- Für die Teilnahme an einem Seminar gibt es eine Anmeldung unter Metoo.
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- Ist es möglich die "Übung zur Einf. in die SE" zu besuchen, ohne an der "Einf. in die SE" teilgenommen zu haben?
- NEIN! : Um an der Übung teilnehmen zu können, muss zunächst die Veranstaltung "Einf. in die SE" gehört, und die Klausur bestanden werden.
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- Ist die Teilnahme an der Abschlussklausur Pflicht, wenn man an der Nachklausur teilnehmen möchte?
- Die Nachklausur ist für diejenigen gedacht, die die Abschlussklausur nicht bestanden haben oder aus bestimmten Gründen daran nicht teilnehmen konnten.
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- Werden die Scheine elektronisch übermittelt, oder sind jene in Papierform erhältlich?
- Die Noten(Scheine) werden elektronisch an das Prüfungsamt weitergeleitet.
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- An wen muss ich mich wenden, bei allgemeinen Fragen (Zulassung, Klausur, Sprechstunde, Termine, Diverses)?
- Ansprechpartner sind: Dominik Hering,Juergen Krause
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- Abgabe von Ausarbeitungen jeglicher Art?
- Elektonisch(E-mail, CD) im pdf-Format, zusätzlich in Papierform erwünscht.
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- Bis wann müssen die Ausarbeitungen abgegeben werden?
- Generelle Abgabegrenze: Beginn der Veranstaltungen des Folgesemesters.
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- Wiederholungsfragen bei der Nachklausur?
- Jede Nachklausur besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält bis zu drei Wiederholungsfragen aus der Hauptklausur (mit 15 Punkten). Davon müssen mindestens 11 erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen. Diese Regelung soll verhindern, daß wichtige Themen aus dem ersten Versuch nicht aufgearbeitet und verstanden werden. Man sollte also auf jeden Fall von der Klausureinsicht Gebrauch machen, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren.
- Wer an der Hauptklausur nicht teilgenommen hat (z. B. wegen Krankheit), sollte sich bei seinen Kommilitonen bezüglich der Themen erkundigen und diese für die Nachklausur aufarbeiten.
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- Wie wird die Freiversuchsregelung angewendet?
- Die Anzahl und Fristen für die Freiversuche hängen immer vom Studiengang und der jeweiligen Studienordnung ab.
- Wer einen Freiversuch geltend machen will, muß diesen innerhalb der bestehenden Frist dem Prüfungsamt mitteilen.
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last modified
May 15, 2008 06:10 PM
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