Datenschutzbeauftragter am Campus Koblenz

Die Universität Koblenz-Landau ist zum Schutz personenbezogener Daten nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (LDSG) verpflichtet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ihre Kenntnis zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen, öffentlichen Stelle erforderlich ist. Grundlage für die Zulässigkeit ist dabei allgemein das Vorliegen einer Rechtsvorschrift (Regelfall im öffentlichen Bereich), die dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
(Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik)
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
A 119
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moeh at uni-koblenz.de
last modified Feb 16, 2011 01:31 PM

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