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Informationen & Termine

Wahl Studierendenparlament Uni Koblenz 2011

Geht auch 2013 wählen! Vom 22.-24. Januar finden die nächsten Stupa-Wahlen statt!

"Wahl Studierendenparlament Uni Koblenz 2011" (Koblenz 2011)

Regie:
M. Lebeda, C. Szudra

Kamera:
C. Szudra, M. Lebeda

Schnitt:
M. Lebeda, C. Szudra

 

 

 

Werbefilm zur Steigerung des Hochschulpolitischen Engagement

"Schulterklopfen ist mehr wert" (Koblenz 2010)

Regie:
T. Kleinschrot, D. Müller

Kamera:
T. Kleinschrot, D. Müller, C. Primm

Schnitt:
D. Müller

 

 

 

Präambel zur Ausschreibung der AStA-Referate

 

Der AStA ist das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft. Die Referentinnen und Referenten bekleiden ein politisches Mandat der studentischen Selbstverwaltung und werden jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet gewählt, sind jedoch mitverantwortlich für die erfolgreiche Durchführung der Projekte ihrer Mitreferenten. Sie sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Studierendenschaft zu handeln. Der besondere satzungsgemäße Auftrag ist, die politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Belange zu fördern und an der Ausbildungsförderung mitzuwirken. Die anzeigenüblichen Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Integrität und Erreichbarkeit werden für die AStA-Referenten und Referentinnen vorausgesetzt.

Die einzelnen Referenten des AStA sind für die Organisation einer allgemeinen und regelmäßigen Sprechstunde verantwortlich

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und sollte mindestens ein Jahr ausgeübt werden. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der StuPa-Sitzung, in der die/der Referent/in gewählt wird. Bei vorzeitigem Rücktritt hat man das Amt kommissarisch inne, bis ein/e Nachfolger/in gewählt ist. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl des AStAs, Tod, Exmatrikulation oder nach dem beschlossenen Misstrauens-Antrag.

Jede Referentin/Jeder Referent ist angehalten seine Referatsarbeit zu archivieren und für Nachfolger einen Referatsleitfaden zu erstellen, bzw. zu aktualisieren. Regelmäßige Teilnahme an den AStA-Sitzungen, sowie das regelmäßige Veröffentlichen von relevanten Informationen an die Studierendenschaft über das Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit sind verpflichtend.

Jeder Referentin/Jedem Referenten steht es frei, einen AK zu gründen, der sie/ihn in der Tätigkeit berät und unterstützt.

Jede Referentin/Jeder Referent erhält eine Aufwandsentschädigung.

 

zuletzt verändert: 07.05.2013 11:00

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