Hinweise zur Klausureinsicht und zu Nachklausuren
Einsichtnahme
Sie können Ihre Klausuren nur zu den zuvor bekanntgegebenen Terminen einsehen.
Regeln für die Klausureinsichtnahme
- Klausuren dürfen nur einzeln und im Raum eingesehen werden.
- Wenn wir uns "veraddiert" oder Lösungen nicht korrigiert haben, weil wir sie übersehen haben, berücksichtigen wir das nachträglich bei Ihrer Klausur. (Bitte notieren Sie gegebenenfalls, wo wir Ihrer Meinung nach einen solchen Fehler gemacht haben. Unser Team wird dies überprüfen.)
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir über die Veränderung der Punktzahl, die Sie für eine bestimmte Note benötigen, und/oder die Vergabe zusätzlicher Punkte, bei der wir die Klausuren aller anderen Studierenden noch einmal korrigieren müssten, nicht diskutieren. (Bitte bedenken Sie, dass wir pro Semester über 800 Klausuren korrigieren, zu denen noch die Nachklausuren und Examensklausuren kommen.)
- Klausuren, bei denen es um "Bestehen oder Nichtbestehen" ging, haben wir noch ein zusätzliches Mal durchgesehen.
- Für Leistungsscheine, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur erworben werden können, werden grundsätzlich keine mündlichen Prüfungen durchgeführt oder schriftliche Ausarbeitungen vergeben.
Nachklausuren
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage,
- ob zu der Klausur eine Nachklausur angeboten wird (dies ist in Umweltökonomie der Fall),
- wann die Anmeldung zu den Nachklausuren, die zwingend erforderlich ist, erfolgt,
- wann die Nachklausur geschrieben wird.
Eine Nachklausur können Sie nur mitschreiben, wenn Sie zu der Hauptklausur angemeldet waren und entweder mitgeschrieben haben oder krankheitsbedingt verhindert waren (Nachweis durch ärztliches Attest).
zuletzt verändert:
25.04.2013 13:36
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