Lehre in Entwicklungspsychologie
Die Entwicklungspsychologie befaßt sich mit dem menschlichen Verhalten und Erleben unter dem Aspekt seiner Entstehung, Verfestigung und Veränderung während der gesamten Lebensspanne. Neben der Beschreibung und Erklärung universeller Entwicklungsverläufe richtet sich das Interesse auch auf interindividuelle Unterschiede der Entwicklungsverläufe in verschiedenen Funktionsbereichen und deren Abhängigkeit von genetischen Determinanten, Merkmalen der Person, Umwelterfahrungen (insbesondere in Familie und Schule) sowie gesellschaftlichen, kulturellen und ökologischen Rahmenbedingungen.
Entwicklungspsychologie ist eines der Grundlagenfächer im Diplomstudiengang Psychologie, die Gegenstand des ersten Studienabschnitts sind und mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen werden.
Studienplan (Diplomstudiengang Psychologie)
Thema | VA | SWS | TU | Sem | |
Einführung in die Entwicklungspsychologie | V/S | 2 | 2 | 2 | P |
Entwicklung von Funktionsbereichen I | S/Ü | 2 | 2 | 2 | W |
Ausgewählte Altersabschnitte,Theorien, Fragestellungen, Forschungsansätze und Methoden der Entwicklungspsychologie | S/Ü | 2 | 2 | 3 | W |
Entwicklung von Funktionsbereichen II | S/Ü | 2 | 2 | 2/4 | W |
VA = Veranstaltungsart (V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung)
SWS = Semesterwochenstunden
TU = Turnus
Sem = Semester (für das der Besuch von Veranstaltungen aus dem jeweiligen Themenbereich empfohlen wird)
P = Pflichtveranstaltung
W = Wahlpflichtveranstaltung
F = freiwillige Wahllehrveranstaltung
Darüberhinaus ist Entwicklungspsychologie in verschiedenen Studiengängen (Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft, Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, Magisterstudiengänge) ein wichtiger Teil der Nebenfachausbildung.
Fachbereich 8: Psychologie
Auf Basis der Vorlage des Ausschusses für Studium und Lehre:
Mindestanforderungen für den Scheinerwerb
Hauptanlaß für die Erstellung dieser Liste war die Tatsache, daß die Anzahl der im Grundstudium zu erwerbenden Scheine wesentlich erhöht wurde, was zur Folge haben wird, daß von seiten der Lehrenden weitaus mehr als bisher Gelegenheiten für den Erwerb von Leistungsnachweisen eingeräumt werden müssen. Die in den verschiedenen Fächern zu erwerbenden Scheine sollten gleichwohl hinsichtlich der Anforderungen an die Studierenden vergleichbar bleiben. Die folgenden Empfehlungen zielen deshalb auf eine weitgehende Vergleichbarkeit der Scheinanforderungen ab.
Gleichzeitig ist die Vielfalt an Möglichkeiten des Scheinerwerbs zu betonen: Der Erwerb von Scheinen sollte keineswegs auf das Erstellen und Präsentieren von Referaten beschränkt sein. Die verschiedenen Arten des Scheinerwerbs (siehe Liste) erfordern bzw. trainieren unterschiedliche Kompetenzen, die allesamt für das Studium als bedeutsam angesehen werden. Aus diesem Grunde sollten Studierende im Verlauf ihres Studiums von allen aufgelisteten Möglichkeiten Gebrauch machen, was freilich ein entsprechendes Angebot seitens der Lehrenden voraussetzt.
Die an die Studierenden gestellten Anforderungen müssen dabei für diese auch durchschaubar sein. Die Transparenz der Scheinerwerbskriterien soll durch die Veröffentlichung dieser Empfehlungen gewährleistet werden. Unabhängig davon sollten alle Lehrenden zu Beginn ihrer jeweiligen Lehrveranstaltungen explizit auf Möglichkeiten des Scheinerwerbs sowie Kriterien für diesen hinweisen.
Die untenstehende Liste enthält die vom Ausschuß für Studium und Lehre vorgeschlagenen und vom Fachbereich verabschiedeten Empfehlungen für die Vergabe von Scheinen (gleichwohl wird eine Orientierung an den Empfehlungen nachdrücklich empfohlen).
Generell sollte für den Erwerb eines Leistungsnachweises - gleich in welcher Form ein Arbeitsaufwand von insgesamt ca. 40 Stunden kalkuliert werden.
- Im Interesse des akademischen Studiums wird darüber hinaus eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen vorausgesetzt.
- Ebenfalls wird grundsätzlich vorausgesetzt, daß die erbrachte Leistung den durch die Lehrkräfte gesetzten Qualitätskriterien entspricht.
- Innerhalb der Scheinerwerbsmöglichkeiten können einzelne Anforderungspunkte zugunsten anderer umgewichtet werden.
- Den Studierenden sollte grundsätzlich ein Feedback für die erbrachte Leistung gegeben werden.
Ein Sonderfall ergibt sich für die Studierenden im ersten Semester: Diesen sollte - angesichts der Menge an zu erbringenden Leistungsnachweisen - die Gelegenheit gegeben werden, in der zweiten Semesterhälfte einen Schein zu erwerben.
Die folgenden formalen Mindestanforderungen sollten generell für den Erwerb von Leistungsnachweisen gelten:
Empfehlungen zu Mindestanforderungen an Scheinvergabe
Referate | - Handout, Folien oder ähnliche Visualisierungstechniken
- mündliche Präsentation (möglichst frei; in der Regel 30 - 60 Minuten)
- schriftliche Ausarbeitung (zusammenhängende Darstellung des im Referat behandelten Gegenstands bzw. bestimmter Teilaspekte im Umfang 7 - 10 Seiten, 1 ½ zeilig)
- Gestaltung eines Veranstaltungstermins durch max. 3 Personen
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Hausarbeiten | - neben vorgegebener Literatur auch selbständige Literaturrecherche, selbständiges Quellenstudium
- Umfang 20 - 30 Seiten (1 ½ zeilig)
- Orientierung an den Richtlinien zur Manuskriptgestaltung
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Projektarbeit | - sofern Kleingruppe, regelmäßige Teilnahme an Gruppenarbeit
- schriftliche Ausarbeitung, orientiert an den Richtlinien zur Manuskriptgestaltung (ggf. alternative Darstellungsmöglichkeiten)
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Klausur | - Korrektur durch Dozentin bzw. Dozent
- Bekanntgabe der Bewertungskriterien
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Hausaufgaben | - schriftliche oder mündliche Präsentation jeder Aufgabenlösung
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