Andere Prüfer

Prüfungsempfehlungen für das Fach Psychologie im Diplom­studiengang Erziehungswissenschaft: Mündliche und schriftliche Prüfungen

- gültig für Prüfungen im Jahr 2012 -

Die im folgenden dargestellten Prüfungsempfehlungen dienen einer ersten Orientierung; Einzelheiten sind mit dem/der jeweiligen Prüfer/in abzusprechen.

Mit dem/r Prüfer/in sollte rechtzeitig in dem Semester, in dem die Prüfung erfolgen soll, Kontakt aufgenommen werden. Die beiden Schwerpunktbereiche und die zugehörige Literatur sind spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, in dem die Anmeldung zur Prüfung erfolgt, in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin festzulegen. Schwerpunktbereiche, zugehörige Literatur und die im Fach Psychologie besuchten Lehrveranstaltungen sind dem Prüfer/der Prüferin rechtzeitig vor der Prüfung schriftlich mitzuteilen.

1. Grundlage für die schriftliche und mündliche Prüfung

ist

(a) ein Überblickswissen in allen in der Studienordnung vorgesehenen Themenbereichen:

  • Allgemeine Grundlagen der Psychologie
  • Entwicklungspsychologie
  • Psychologie des Lehrens, Lernens und Erziehens
  • Sozialpsychologie
  • Psychologische Beurteilung und Beratung
  • Arbeits- und Organisationspsychologie

und

(b) ein vertieftes Verständnis (Schwerpunktwissen) in zwei ausgewählten Themenberei­chen der Studienordnung.

Im Bereich des Überblickswissen sind solide Grundkenntnisse nachzuweisen. Für das Schwer­punktwissen wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den gewählten The­menge­bieten erwartet. Dies bedeutet insbesondere, dass Querverbindungen zwischen den ge­wählten Spezialthemen, zum Überblickswissen, zu im Rahmen von Lehrveranstaltungen behandelten Themen sowie zu Anwendungsfragen hergestellt werden können.

Es liegt in der Verantwortung jedes/r Prüfungskandidaten/in, ggfs. die vereinbarte Literatur durch eigene Lektüre so zu ergän­zen, dass die Lerninhalte hinreichend verstanden werden, zentrale Begriffe und Zusammen­hänge erläutert und Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können. Es ist empfeh­lenswert, sich bei der Auswahl der Spezialgebiete an Themen zu orientieren, die bereits im Rahmen von Lehrveranstaltungen behandelt wurden.

2. Empfehlungen zur Literaturauswahl

2.1 Überblickswissen

Die nachfolgend aufgeführten Kapitel aus den folgenden drei Büchern:

Bourne, L.E. & Ekstrand, B.C. (2001). Einführung in die Psychologie (3. Aufl.). Frankfurt: Klotz.[1]

Krapp, A. & Weidenmann, B. (2001). Pädagogische Psychologie (4.. Auflage). Weinheim: Beltz PVU.

Zimbardo, P.G. & Gerrig, R.J. (1999). Psychologie (7. Aufl.). Berlin: Springer

Allgemeine Grundlagen der Psychologie

  • Zimbardo & Gerrig, Kap. 1: Ziele und Methoden der modernen Psychologie (S. 1 – 18).
  • Zimbardo & Gerrig, Kap. 5: Lernen und Gedächtnis.
  • Zimbardo & Gerrig, Kap. 11. Persönlichkeit.

Entwicklungspsychologie

  • Zimbardo & Gerrig, Kap. 10: Entwicklung.

Lehren, Lernen und Erziehen

  • Krapp & Weidenmann, Kap. 6: Psychologie des Lerners.
  • Krapp & Weidenmann, Kap. 7: Die Erziehenden und Lehrenden.
  • Krapp & Weidenmann, Kap. 9: Lernen mit Medien.
  • Krapp & Weidenmann, Kap. 13: Unterrichten und Lernumgebungen gestalten.
  • Zimbardo & Gerrig Kap. 15: Erziehungsstile und Erziehungsprozesse: Eine Einführung in ausgewählte Teilbereiche der Pädagogischen Psychologie.

Sozialpsychologie

  • Bourne & Ekstrand, Kap. 10: Sozialpsychologie

Beurteilung und Beratung

  • Krapp & Weidenmann, Kap. 11: Pädagogisch-psychologische Diagnostik.
  • Krapp & Weidenmann, Kap. 12: Beratung.
  • Krapp & Weidenmann, Kap. 14. Evaluation.

Arbeits- und Organisationspsychologie

  • Zimbardo & Gerrig, Kap 16: Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie: Die Arbeitswelt gestalten.

2.2 Schwerpunktwissen

Es sind zwei Schwerpunktbereiche zu wählen. Themen und Literatur zum Schwerpunktwissen sind individuell mit den gewählten Prü­fungskommissionen zu vereinbaren.

Literaturempfehlungen zum Überblickswissen können nicht als Bestandteil des Schwer­punktwissens verwendet werden.

3. Hinweise zur schriftlichen (4-std) und mündlichen Prüfung (30 Minuten)

Die schriftliche und die mündliche Prüfung erstrecken sich jeweils auf die zwei für das Schwerpunktwissen gewählten Themenberei­che und auf das Überblickswissen.

3.1 Schriftliche Prüfung:

Es gibt verschiedene Varianten:

  • Es werden drei Themen zur Wahl gestellt, von denen der Kandidat/die Kandidatin eines zu bearbeiten hat oder
  • Es sind mehrere Fragen zum vereinbarten Prüfungsstoff zu bearbeiten.

Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Prüfer/der Prüferin abzuklären.

3.2 Mündliche Prüfung:

Gegenstand sind sowohl das Überblickswissen als auch das Wissen in den Schwerpunktbereichen.

 

[1] Die 3. Auflage (2001) wird gerade für die Bibliothek beschafft. Solange diese noch nicht vorhanden ist, kann noch die in der Bibliothek vorhandene 1. Auflage benutzt werden.

last modified Mai 18, 2012 01:49

Kontakt