Formale Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Weiterbildungsstudium sind in § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG festgeschrieben und verlangen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Master) mit Studienschwerpunkt im Fach Klinische Psychologie
Die Entscheidung über die Zulassung zum Weiterbildungsstudiengang wird anhand der eingereichten Unterlagen sowie durch ein etwa 30-minütiges Bewerbungsgespräch getroffen. Über die Aufnahme zum Studiengang erfolgt eine schriftliche Mitteilung.
Der Weitbildungsstudiengang beginnt jährlich im April. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Bewerbungsschluß für das darauffolgenden Jahr ist jeweils der 15. Oktober.
Die Bewerbungsgespräche finden Ende Oktober statt.
Kontakt