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Kuratorium

Das Kuratorium (§ 73 HochSchG) hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen der Universität und den gesellschaftlichen Kräften zu fördern. Es soll gegenüber dem Senat insbesondere zu Grundsatzfragen der Hochschule Stellung nehmen. 


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zuletzt verändert: 28.11.2012 11:45

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