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Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule

Die Studienplätze werden zu 20% nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturnotendurchschnitt) vergeben, zu 20% nach Wartezeit und zu 60% in Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

In den AdH werden derzeit in den meisten zulassungsbeschränkten Fächern an der Universität Koblenz-Landau die Studienplätze ausschließlich nach dem Kriterium "Qualifikation" (in der Regel Abiturnotendurchschnitt) vergeben.

In folgenden Studiengängen/-fächern erfolgt die Vergabe der Studienplätze zusätzlich nach weiteren Kriterien:

Für das Fach Englisch:

Die Auswahl wird zu 51% nach dem Grad der Qualifikation (Abiturnotendurchschnitt) und zu 49% nach der Durchschnittsnote der letzten zwei Schuljahre im Fach Englisch (Grundkurs oder Leistungskurs), die im Abiturzeugnis ausgewiesen ist, vorgenommen werden.

Ist im Abiturzeugnis keine Note für das Fach Englisch ausgewiesen, so ist mit dem Zulassungsantrag der Nachweis über einen absolvierten internetbasierten (IBT), computerbasierten (CBT) oder papierbasierten (PBT) TOEFL Test vorzulegen. Die folgenden im TOEFL Test erreichten Punktzahlen werden folgenden Noten gleichgesetzt:

IBT   CBT   PBT
Punkte Note   Punkte Note   Punkte Note
114 - 120 = 1   280 - 300 = 1   650 - 677 = 1
107 - 113 = 2   263 - 279 = 2   623 - 649 = 2
100 - 106 = 3   250 - 262 = 3   600 - 622 = 3
93 - 99 = 4   237 - 249 = 4   580 - 599 = 4
86 - 92 = 5   227 - 236 = 5   567 - 579 = 5
0 - 85 = 6   60 - 226 = 6   310 - 566 = 6


Für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft:

Die Studienplatze werden zu 51% nach dem Grad der Qualifikation (Abiturnotendurchschnitt) und zu 49% nach der Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vergeben.

Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines zusammenhängenden Vollzeitpraktikums von 6 Monaten bzw. äquivalentem Stundenumfang in einem für die Tätigkeit einer Diplom-Pädagogin bzw. eines Diplom-Pädagogen einschlägigen Arbeitsfeld wird jeweils ein Bonus von 0,3 Notenwerten auf die Abiturdurchschnittsnote gewährt. Im AdH können insgesamt 2 der genannten Tätigkeiten anerkannt werden, so dass maximal ein Bonus von 0,6 gewährt werden kann.

Berufsausbildungen im Sinne der vorgesehenen Regelung sind anerkannte Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder gleichwertig geregelte Ausbildungen sowie Ausbildungen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder schulische Berufsausbildungen, die durch Landesrecht geregelt sind.

zuletzt verändert: 03.09.2010 09:20

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