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Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Der hier beschriebene Ablauf richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, die sich für das 1. Fachsemester in einem grundständigen Studiengang bewerben (Bachelor- und Masterstudiengang bilden zusammen einen grundständigen Studiengang).

Informationen für Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.

Bewerbungsablauf

Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Universität Koblenz-Landau. Für die meisten Studiengänge kann man sich online bewerben. Dabei füllen Sie am Computer ein Online-Formular aus und senden es elektronisch ab. Den hierbei generierten Zulassungsantrag drucken Sie zusätzlich aus und senden ihn mit den der Bewerbung beizufügenden Unterlagen per Post entweder an das Studierendensekretariat in Koblenz oder in Landau. Die Anschrift finden Sie auf dem Vordruck. Eine Liste der  beizufügenden Unterlagen erhalten Sie am Ende der Online-Bewerbung. Die hier veröffentlichte Liste kann Ihnen als erste Orientierung dienen. Maßgeblich ist jedoch die im Online-Formular veröffentlichte Liste. Das Online-Formular und weitere Zulassungsanträge (z.B. für höhere Fachsemester, Promotionsstudierende, Gasthörer) finden Sie unter Bewerbung.

Sie können bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Termine

Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar beim Studierendensekretariat Koblenz oder dem Studierendensekretariat Landau eingegangen sein. Diese Termine sind Ausschlussfristen. Die Bewerbung gilt erst dann als eingegangen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Universität Koblenz-Landau eingetroffen sind. Maßgeblich ist hier der Posteingangsstempel der Universität, nicht das Datum des Poststempels.

Für einige Studiengänge gelten verlängerte Bewerbungsfristen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie direkt unter Bewerbung.

Zulassung

Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und der Zulassungsantrag fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen bei der Universität eingegangen ist, wird die Bewerbung von der Universität bearbeitet. 

Bewerber für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, alle einen Studienplatz zugeteilt. Sie bekommen von der Universität einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einzuschreiben (Immatrikulation).

Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder eine Studiengangskombination, bei der mindestens ein Teil zulassungsbeschränkt ist (Beispiel Bachelor of Education: 1. Fach zulassungsbeschränkt, 2. Fach nicht zulassungsbeschränkt), nehmen, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, an einem Auswahlverfahren teil.

Die ausgewählten Bewerber (1. Auswahlverfahren = Hauptverfahren) erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einzuschreiben (Immatrikulation). Wird die Frist nicht eingehalten, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit. Werden vor Ablauf der Frist triftige Gründe dafür vorgetragen, dass der Einschreibetermin nicht eingehalten werden kann, wird ein neuer Termin bestimmt.

Nicht im Hauptverfahren ausgewählte Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid. Mit dem Ablehnungsbescheid wird ein Vordruck versandt, mit dem Sie die Teilnahme am Nachrückverfahren erklären können, sofern noch freie Pätze vorhanden sind. Freie Studienplätze entstehen, wenn ausgewählte Bewerber ihren Studienplatz nicht annehmen. Die Nachrückverfahren werden in der Regel so lange durchgeführt, bis alle Studienplätze vergeben sind.

Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden Sie (im Falle einer Zulassung zum Studium im Hauptverfahren) voraussichtlich Mitte Februar verständigt. Für die Nachrückverfahren ergehen die Bescheide zu einem späteren Zeitpunkt.

Bleiben nach Abschluss der Auswahlverfahren noch Studienplätze frei, so werden diese auf der Studienplatzbörse eingestellt.

Einschreibung (Immatrikulation)

Die Einschreibung soll schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Eingangsstempel ist der Eingangsstempel der Universität maßgeblich.

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zulassungsbescheid
    Bitte den Originalbescheid vorlegen. Keine Kopie.
    Sie erhalten den Originalbescheid zurück.

  • Krankenversicherungsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (siehe Merkblatt Krankenversicherung für Studierende).

    Für Gesetzlich Krankenversicherte
    Fordern Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert sind, die Unterlagen an, die zur "Einschreibung/Immatrikulation an einer Hochschule" erforderlich sind. Reichen Sie bitte die Originale ein, keine Kopien.
    Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenversicherungen können nicht anerkannt werden.

    Für Privatversicherte

    Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung und fordern dort eine "Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse" an. Wir benötigen hiervon eine beglaubigte Kopie oder lassen Sie sich zwei Bescheinigungen ausstellen.
    Die Versicherungsverträge der Privaten Kassen dürfen wir nicht als Nachweis berücksichtigen.

  •  Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrags

  • Ggf. der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik oder Sport, soweit dies nach den Eignungsprüfungsordnungen für den gewählten Studiengang erforderlich ist.

  • Nur von Studienbewerberinnen und –bewerbern, die zuvor an anderen Hochschulen immatrikuliert waren: Kopien der Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchten Hochschulen, ggf. Nachweis über Hochschulprüfung. Bitte keine Originale vorlegen. Aus der Exmatrikulationsbescheinigung müssen Ihr Name und der Exmatrikulationsvermerk ersichtlich sein. 

  • Sofern Sie bereits an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz eingeschrieben waren: Nachweis über den Stand des Studienguthabens/Restguthabens.

Bei Vorlage von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen kann die Immatrikulation nicht erfolgen.

Bitte senden Sie uns die Unterlagen und einen mit mindestens 1,45 € frankierten DIN C5-Rückumschlag zu. Wir werden Ihnen die Immatrikulationsunterlagen (Studierendenausweis und -bescheinigungen) dann zusenden.

 

zuletzt verändert: 06.02.2013 16:33

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