Zulassung
Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und der Zulassungsantrag fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen bei der Universität eingegangen ist, wird die Bewerbung von der Universität bearbeitet.
Bewerber für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, alle einen Studienplatz zugeteilt. Sie bekommen von der Universität einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einzuschreiben (Immatrikulation).
Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder eine Studiengangskombination, bei der mindestens ein Teil zulassungsbeschränkt ist (Beispiel Bachelor of Education: 1. Fach zulassungsbeschränkt, 2. Fach nicht zulassungsbeschränkt), nehmen, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, an einem Auswahlverfahren teil.
Die ausgewählten Bewerber (1. Auswahlverfahren = Hauptverfahren) erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einzuschreiben (Immatrikulation). Wird die Frist nicht eingehalten, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit. Werden vor Ablauf der Frist triftige Gründe dafür vorgetragen, dass der Einschreibetermin nicht eingehalten werden kann, wird ein neuer Termin bestimmt.
Nicht im Hauptverfahren ausgewählte Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid. Mit dem Ablehnungsbescheid wird ein Vordruck versandt, mit dem Sie die Teilnahme am Nachrückverfahren erklären können, sofern noch freie Pätze vorhanden sind. Freie Studienplätze entstehen, wenn ausgewählte Bewerber ihren Studienplatz nicht annehmen. Die Nachrückverfahren werden in der Regel so lange durchgeführt, bis alle Studienplätze vergeben sind.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden Sie (im Falle einer Zulassung zum Studium im Hauptverfahren) voraussichtlich Mitte Februar verständigt. Für die Nachrückverfahren ergehen die Bescheide zu einem späteren Zeitpunkt.
Bleiben nach Abschluss der Auswahlverfahren noch Studienplätze frei, so werden diese auf der Studienplatzbörse eingestellt.
Einschreibung (Immatrikulation)
Die Einschreibung soll schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Eingangsstempel ist der Eingangsstempel der Universität maßgeblich.
Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Zulassungsbescheid
Bitte den Originalbescheid vorlegen. Keine Kopie.
Sie erhalten den Originalbescheid zurück.
Krankenversicherungsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (siehe Merkblatt Krankenversicherung für Studierende).
Für Gesetzlich Krankenversicherte
Fordern Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert sind, die Unterlagen an, die zur "Einschreibung/Immatrikulation an einer Hochschule" erforderlich sind. Reichen Sie bitte die Originale ein, keine Kopien.
Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenversicherungen können nicht anerkannt werden.
Für Privatversicherte
Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung und fordern dort eine "Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse" an. Wir benötigen hiervon eine beglaubigte Kopie oder lassen Sie sich zwei Bescheinigungen ausstellen.
Die Versicherungsverträge der Privaten Kassen dürfen wir nicht als Nachweis berücksichtigen.
Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrags.
Ggf. der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik oder Sport, soweit dies nach den Eignungsprüfungsordnungen für den gewählten Studiengang erforderlich ist.
Nur von Studienbewerberinnen und –bewerbern, die zuvor an anderen Hochschulen immatrikuliert waren: Kopien der Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchten Hochschulen, ggf. Nachweis über Hochschulprüfung. Bitte keine Originale vorlegen. Aus der Exmatrikulationsbescheinigung müssen Ihr Name und der Exmatrikulationsvermerk ersichtlich sein.
Bei Vorlage von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen kann die Immatrikulation nicht erfolgen.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen und einen mit mindestens 1,45 € frankierten DIN C5-Rückumschlag zu. Wir werden Ihnen die Immatrikulationsunterlagen (Studierendenausweis und -bescheinigungen) dann zusenden.