Spezielle Informationen für Bewerber-/innen mit beruflicher Qualifikation (ohne Abitur)
Durch die Änderung des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz haben beruflich Qualifizierte ohne Abitur neue Möglichkeiten für die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Die Änderungen sind zum 01.09.2010 in Kraft getreten.
Danach ist ein Universitätsstudium für Personen möglich,
- die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben. Diese erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten.
Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt Meisterprüfung und vergleichbare Fortbildungsabschlüsse und in der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen.
- die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben (Gesamtnotendurchschnitt der Berufsausbildungsprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mind. 2,5) und einer danach anschließenden mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit. Sie erhalten damit die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Voraussetzung ist, dass die berufliche Ausbildung hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum Studienziel aufweist.
Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt qualifizierte Berufsausbildung und Berufserfahrung und in der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen.
Hier finden Sie Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
last modified
May 25, 2011 10:23 AM
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