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Spezielle Informationen für Bewerber/innen für ein Zweitstudium

Als Zweitstudium bezeichnet man die Aufnahme eines zweiten grundständigen Studiums nach dem Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses (z.B. Bachelor, Master, Diplom, Magister, FH-Abschluss).

Bewerber für ein Zweitstudium können nur einen Studiengang oder eine Studiengangkombination in ihrem Zulassungsantrag benennen.

Ein Zweitstudium ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Ggf. kann ein aus dem ersten Studium vorhandenes Restguthaben (siehe Studienkonten) für das Zweitstudium eingesetzt werden.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten für die Bewerbung zum Zweitstudium besondere Bedingungen.

Hier finden Sie Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

zuletzt verändert: 25.05.2011 10:23

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