Wie wird die Wartezeit ermittelt?
Die Wartezeit ergibt sich aus der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Halbjahre, in denen Sie an einer inländischen Hochschule eingeschrieben waren, werden davon abezogen.
zuletzt verändert:
19.02.2010 17:52
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