Erhalte ich bei einer Exmatrikulation die studentischen Beiträge oder Studiengebühren zurück?
Sie erhalten die Beiträge nur zurück, wenn der Antrag auf Exmatrikulation uns vor Beginn des neuen Semesters vorliegt. Nach Semesterbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich.
last modified
Feb 19, 2010 05:52 PM
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