Service-Hotline für Fragen rund ums Studium

Die Studienbüros in Koblenz und Landau helfen Studieninteressierten und Studierenden bei allen Fragen zur Bewerbung und zum Studium.

Koblenz 0261/287-1607
Landau 06341/280-37340

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Rückmeldung

Die Rückmeldung für das folgende Semester ist die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Informationen zur Rückmeldung werden als E-Mail-Anhang an Ihre E-Mail-Adresse vom Universitätsrechenzentrum gesendet. Eine Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht mehr. Die Pflicht zur Zahlung der studentischen Beiträge kann nur durch Überweisung unter Angabe der Matrikelnummer erfüllt werden. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Beiträge nochmals gezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Überweisungsformulars unbedingt die "Hinweise zum Ausfüllen des Überweisungsvordrucks".

Was ist zu tun, wenn Sie sich ohne Datenänderung zurückmelden möchten (d.h. ohne Studienfach-, Fachrichtungs-, Studiengangwechsel, Einschreibung für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang oder einen anderen Studiengang nach abgelegter Prüfung)?

In diesen Fällen ist es nicht mehr erforderlich - wie bisher- die Rückmeldung beim Studierendensekretariat unter Vorlage des Überweisungsträgers zu beantragen. Um sich zurückzumelden müssen Sie lediglich die studentischen Beiträge (Gebühren und Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau überweisen.

Was ist zu tun, wenn Sie sich mit Datenänderung zurückmelden möchten, d.h. dass Sie im Rahmen der Rückmeldung
- einen Studienfach-, einen Fachrichtungs- oder einen Studiengangwechsel beantragen,
- für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang die Einschreibung beantragen oder,
- die Einschreibung in einen anderen Studiengang - nach bestandener Prüfung - beantragen?
Bitte füllen Sie - wie bisher - den "Antrag auf Änderung I Ergänzung der Einschreibung im Rahmen der Rückmeldung" und ggf. die Anlage Hilfsantrag aus und geben sie diesen im Studierendensekretariat ab. Überweisen Sie die studentischen Beiträge (Gebühren und Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau. Mit dem Antrag musste bisher ein Nachweis über die Überweisung vorgelegt werden. Dies ist nicht mehr erforderlich.

Die Rückmeldung erfolgt, wenn die studentischen Beiträge sowie ggf. die Studiengebühren auf dem Konto der Universität Koblenz-Landau eingegangen sind und der ggf. vorgelegte "Antrag auf Änderung / Ergänzung der Einschreibung im Rahmen der Rückmeldung" bearbeitet wurde. Nach Vollzug der Rückmeldung werden Ihnen der Studierendenausweis und weitere Bescheinigungen übersandt.

  1. Bitte füllen Sie den Überweisungsträger deutlich lesbar mit folgenden Angaben aus.
  2. "Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck": Bitte geben Sie an erster Stelle Ihre Matrikelnummer an, "Campus Koblenz" oder "Campus Landau". Sollte die Matrikelnummer nicht maschinell lesbar sein, müssen Sie damit rechnen, dass die studentischen Beiträge nochmals gezahlt werden müssen.
  3. "Begünstigter": Landeshochschulkasse Mainz.
  4. "Konto-Nr. des Begünstigten":
    Koblenz 307291678.
    Landau: 307290675.
  5. "BLZ": 54510067.
  6. "Kreditinstitut": Postbank Ludwigshafen.
  7. Überweisungsbetrag: Die Höhe der studentischen Beiträge beträgt
    Koblenz: 111,40 EUR
    Landau: 94,28 EUR
    Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Gebührenpflicht die Studiengebühren (s. Gebührenbescheid) zusammen mit den studentischen Beiträgen überweisen müssen.

Für Überweisungen aus dem Ausland benötigen Sie IBAN und BIC.

Konto Campus Koblenz
IBAN: DE27 5451 0067 0307 2916 78
BIC: PBNKDEFF545

Konto Campus Landau
IBAN: DE45 5451 0067 0307 2906 75
BIC: PBNKDEFF545

Eine Rückmeldung kann nur dann erfolgen, wenn der tatsächlich zu zahlende Betrag überwiesen wurde.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Rückmeldung nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis vom 12. September 2004 eine Säumnisgebühr in Höhe von 15,- EUR fällig wird. Bei Nichtrückmeldung werden Sie gem. § 15 Abs.1 der Einschreibeordnung der Universität Koblenz-Landau vom 9. Oktober 1998 in der geltenden Fassung von Amts wegen exmatrikuliert.

zuletzt verändert: 18.12.2012 09:55

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