Umschreibung
Eine Änderung der Studienfächer oder ein Studiengangwechsel bedürfen der Änderung der Einschreibung und sind innerhalb der Rückmeldefrist (siehe Termine) zu beantragen.
BAföG-Empfänger werden dringend gebeten, sich vor einer Änderung der Studienfächer und vor einem Studiengangwechsel beim BAföG-Amt beraten zu lassen.
Für Fragen zu den Studieninhalten stehen die Studienfachberaterinnen und -berater zur Verfügung.
Den Antrag finden Sie in unserem Downloadcenter.
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