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Diplomstudiengang Sozialwissenschaften

Der  Studiengang wird nur noch als Bachelor-/Masterstudiengang angeboten. Eine Einschreibung ist daher nur noch in höhere Fachsemester möglich.

 

Das Studium wird in Landau angeboten. Der Studiengang integriert im Sinne eines interdis-ziplinär angelegten Studiums fachwissenschaftliche Inhalte aus den sozialwissenschaftlichen Kerndisziplinen Politikwissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft. Im Studium soll eine ausgeprägte Methodenqualifikation sowie Handlungs- und Entscheidungskompetenz für verschiedene berufsübergreifende Tätigkeitsfelder vermittelt werden. Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab. Aufgrund der bestandenen Diplom-Prüfung wird der akademische Grad Diplom-Sozial-wissenschaftlerin / Diplom-Sozialwissenschaftler ("Dipl.-Sozialwiss.") verliehen.

Die Hochschule stellt ein Diploma Supplement (DS) entsprechend dem "Diploma Supple-ment Modell" von Europäischer Union / Europarat / Unesco aus.

 

 Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für den Studiengang ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

 Zulassungsbeschränkung

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

 Bewerbungstermine

Der Antrag auf Zulassung ist für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar beim Studierendensekretariat zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber, die nach Ablegen des vorgezogenen Abiturs das Studium zum Sommersemester aufnehmen möchten, fügen dem Antrag auf Zulassung das beglaubigte Zeugnis der Klasse 12/2 bei und reichen das beglaubigte Abiturzeugnis bis zum vierten Werktag im April nach.

 Studienanforderungen und -aufbau

Das Studium der Sozialwissenschaften gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Die Regelstudienzeit einschließlich des Zeitraums zur Ablegung der Prüfung beträgt neun Semester.

Das Grundstudium vermittelt im Wesentlichen grundlegende Kenntnisse in den Kerndisziplinen

  • Politikwissenschaft
  • Soziologie und
  • Wirtschaftswissenschaft sowie in
  • sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden
  • Information und Kommunikation
  • wissenschaftlichen Arbeiten und in einer
  • Fremdsprache (z.B. Englisch oder Französisch)

Das Hauptstudium umfasst einen interdisziplinären und fächerübergreifenden Bereich, sozialwissenschaftliche Kerndisziplinen sowie die Qualifikationsprofile. Zum interdisziplinären und fächerübergreifenden Bereich zählen u.a. vertiefende Lehrveranstaltungen in sozialwissenschaftlichen Methoden, Methodologie und Wissenschaftstheorie, Information und Kommunikation sowie Verwaltung und Recht. Das Studium der sozialwissenschaftlichen Disziplinen umfasst nach Wahl eine Vertiefung von einer der drei Kerndisziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie oder Wirtschaftswissenschaft) oder das Studium zweier Kerndisziplinen in geringerem Umfang. Von den vier angebotenen Qualifikationsprofilen:

  • Kultur und Bildung in modernen Gesellschaften,
  • Öffentlichkeit, Kommunikation und Medien,
  • Arbeit, Organisation und Management,
  • Internationalisierung und kulturelle Pluralität

sind zwei zu studieren.

 Leistungsnachweise

Im Grund- und Hauptstudium sind einfache und qualifizierte Leistungsnachweise zu erbringen. Einfache Leistungsnachweise (eL) werden durch Bescheinigungen nachgewiesen, die aufgrund von Leistungen mit einem Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen erteilt werden; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Test gehören. Qualifizierte Leistungsnachweise (qL) werden durch Klausuren, mündliche Leistungsüberprüfungen, Übungsaufgaben, Hausarbeiten oder mündliche Präsentationen erbracht.

Im Grundstudium sind folgende einfache und qualifizierte Leistungsnachweise zu erbringen:

  • 3 eL und 1 qL in Modul 1: Einführungen,
  • 2 eL und 2 qL in Modul 2: Sozialwissenschaftliche Theorie - Handeln in sozialen Strukturen,
  • 4 eL und 3 qL in Modul 3: Grundlagen sozialwissenschaftlicher Methoden und Empirie,
  • 6 eL und 6 qL in Modul 4: Grundlagen sozialwissenschaftlicher Kerndisziplinen,
  • 4 eL und 2 qL in Modul 5: Wahlpflichtbereich sozialwissenschaftliche Kerndisziplinen,
  • 1 eL und 2 qL in Modul 8a: Grundlagen der Information und Kommunikation und
  • 2 eL und 1 qL in Modul 10a: Fremdsprachen.

Im Hauptstudium sind folgende einfache und qualifizierte Leistungsnachweise zu erbringen:

  • 2 eL und 2 qL in Modul 3b: Vertiefung der sozialwissenschaftlichen Methoden und Empirie
  • 4 eL und 2 qL in Modul 6: Wahlpflichtbereich Vertiefung Kerndisziplinen
  • 10 eL und 6 qL in Modul 7: Berufsbezogene Qualifikationsprofile
  • 2 eL und 1 qL in Modul 8b: Information und Kommunikation
  • 2 eL und 1 qL in Modul 9: Verwaltung und Recht
  • 2 eL und 1 qL in Modul 10b: Fremdsprachen.

Darüber hinaus ist bei der Meldung zur Diplomprüfung ein achtwöchiges Praktikum in einem für Sozialwissenschaftlerrinnen und Sozialwissenschaftler relevanten Berufsfeld nachzuweisen.

 Diplom-Vorprüfung

Die Diplom-Vorprüfung erfolgt kumulativ durch die oben genannten 17 qualifizierten Leistungsnachweise im Grundstudium.

Diplomprüfung

Die Diplomprüfung wird entlastet durch die Anrechnung der oben genannten 13 qualifizierten Leistungsnachweise im Hauptstudium.

Die Diplomprüfung besteht aus einer mündlichen Schwerpunktprüfung in der im Hauptstudium vertieften Kerndisziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie oder Wirtschaftswissenschaft) bzw. den beiden vertieften Kerndisziplinen und der Diplomarbeit. Die Dauer der Schwerpunktprüfung beträgt 60 Minuten. Die Prüfung ist vor dem Anfertigen der Diplomarbeit anzulegen.

Für die Anfertigung der Diplomarbeit, für die Themen vorgeschlagen werden können, stehen 6 Monate nach Vergabe des Themas zur Verfügung. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

 Freiversuch

Die Schwerpunktprüfung der Diplomprüfung gilt im Falle des erstmaligen Nichtbestehens als nicht unternommen, wenn sie im achten Fachsemester abgelegt wurde (Freiversuch). Für Diplomarbeiten wird ein Freiversuch nicht gewährt. Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung bis zum Ablauf des auf den ersten Prüfungsversuch folgenden Semesters wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.

last modified Jul 21, 2010 01:15 PM

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