Förderung alleinerziehender bzw. schwangerer Studierender
Durch die Stipendienstiftung werden vorbehaltlich von Mittelzuweisungen jedes Jahr schwangere und alleinerziehende Studierende gefördert. Es sollen gezielt Einzelmaßnahmen gefördert werden, die den besonderen Bedürfnissen dieser Studierenden im Hinblick auf das Studium Rechnung tragen und geeignet sind, auf den Abbau bestehender Probleme hinzuwirken. |
Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit
- der teilweisen Kostenübernahme für Tagesmütter,
- der teilweisen Kostenübernahme für Kindergärten,
- der Hilfe bei notwendiger studienbedingter Ortsabwesenheit (Exkursionen, Praktika),
- der Hilfe in sonstigen Notsituationen.
Antragstellende dürfen in dem Semester, in dem sie eine Förderung erhalten, nicht beurlaubt sein.
Anträge für
- ein Sommersemester sind jeweils bis zum 25. Mai,
- ein Wintersemester jeweils bis zum 05. November
in Papierform bei den Frauenreferentinnen in Koblenz oder Landau einzureichen
und gleichzeitig
als pdf-Datei an die folgenden E-Mail-Adressen der Frauenreferentinnen
in Koblenz: frauenb@uni-koblenz.de bzw.
in Landau: frauenbu@uni-landau.de zu schicken.
Das Antragsformular finden Sie hier.
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