Promotionsstipendien der Stipendienstiftung
| Wer ein Hochschulstudium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen hat, kann zur Vorbereitung auf die Promotion ein Stipendium erhalten, wenn das wissenschaftliche Vorhaben einen besonderen Erfolg verspricht und einen innovativen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. |
Die Stipendien werden von der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendienstiftung) finanziert. Die Stipendienstiftung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert.
Die Regelförderzeit des Stipendiums beträgt zwei Jahre. Das Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres bewilligt. Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.000,- Euro. Hierin ist eine Pauschale für Sach- und Reisekosten in Höhe von 100,- Euro enthalten.
Derzeit ist kein Stipendium ausgeschrieben.
Antragsunterlagen:
- Merkblatt zum Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums
- Hinweise zur Erstellung von Gutachten
- Erklärung zur Nebentätigkeit
Antrag auf Weiterförderung / Verlängerung
- Merkblatt zum Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums
- Hinweise zur Erstellung von Gutachten
- Erklärung zur Nebentätigkeit
Sonderanträge:
- Antrag auf Gewährung von Zusatzmitteln
- Antrag auf Aussetzung eines Promotionsstipendiums oder Gewährung eines Teilzeitpromotionsstipendiums
Richtlinien für die Vergabe von Stipendien an Promovendinnen und Promovenden
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