Serviceseite des Hochschulprüfungsamtes Koblenz
Willkommen auf der Serviceseite des Hochschulprüfungsamtes der Universität Koblenz-Landau am Campus Koblenz. Wir beraten Sie bei allen Fragen zu folgenden Studiengängen:
- Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang
- Der lehramtsbezogene Masterstudiengang
- BioGeo Wissenschaften (Ecological Impact Assessment)
- Kulturwissenschaft
- Bachelor Pädagogik und Master Erziehungswissenschaften
- Angewandte Naturwissenschaften
Besucheradresse:
Seit dem 16.09.2009 befindet sich das Hochschulprüfungsamt im Verwaltungsgebäude der Universität in der Koblenzer Innenstadt (Emil-Schüller-Str. 12).
Einen Lageplan des Verwaltungsgebäudes finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.goyellow.de/map/56068-koblenz-am-rhein/emil-schueller-strasse-12/
Achtung:
Bitte beachten Sie dringend unsere geänderten Öffnungszeiten. An Freitagen bleibt das Hochschulprüfungsamt zukünftig geschlossen. In dieser Zeit findet keine Beratung statt.
Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang
- Prüfungsordnung und Modulhandbücher
- Grundsätzliche Informationen
- Anerkennungen
- Prüfungen
- Freiversuch
- Bachelorarbeit
- Praktika
- Wichtige Links
Prüfungsordnung und Modulhandbücher
Prüfungsordnungen
- Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 05.07.2011
- Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (Lerninhalte und Prüfungen der einzelnen Fächer) vom 05.07.2011
Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 06.07.2009
Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (Lerninhalte und Prüfungen der einzelnen Fächer) vom 06.07.2009
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 19.10.2010 (Lesefassung)
Anhang zur Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 19.10.2010
Lehramt Berufsbildende Schulen- Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Berufsbildende Schulen der Universität Koblenz-Landau und der Fachhochschule Koblenz vom 08.08.2011
Modulhandbücher
(Für die Inhalte sind die Institute verantwortlich)
Die Modulhandbücher dienen der Veranschaulichung und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Maßgeblich ist allein der Anhang der Prüfungsordnung.
- Fachbereich 1: Bildungswissenschaften
- Fachbereich 2: Philologie / Kulturwissenschaften
- Fachbereich 3: Mathematik / Naturwissenschaften
- Physik
- Biologie
- Chemie
- Mathematik
- Sportwissenschaft
- Geographie: -wird derzeit überarbeitet
- Fachbereich 4: Informatik
Grundsätzliche Informationen
Informationen zur Reform des lehramtsbezogenen Studiums
Grundsätzliche Informationen zum Reformkonzept, der Struktur und weiteren Merkmalen des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums finden Sie hier.
Struktur des Studienganges und die angebotenen Fächer am Campus Koblenz
Eine grafische Darstellung des Studienganges am Campus Koblenz finden Sie hier.
Anerkennungen
Anerkennungsverfahren
Die Anträge auf Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.01. bzw. 15.06.) beim Hochschul-prüfungsamt eingegangen sein.
Nach dieser Frist können wir keine Anträge mehr bearbeiten.
Im Anschluss an die Prüfung Ihres Antrages übersenden wir dem Studierendensekretariat eine Semestereinstufungsempfehlung.
Erst im Anschluss an die Immatrikulation erhalten Sie einen Bescheid über die anerkannten Leistungen.
Bitte pro Fach ein eigenes Antragsformular verwenden
-Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen nicht zurückschicken und die Anträge (inkl. Unterlagen) der Bewerber/-innen die nicht eingeschrieben werden vernichten-
Prüfungen
Grundlegende Informationen zur Prüfungsteilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulabschluss- oder Modulteilprüfungen ist die vorherige Anmeldung via KLIPS. Ohne diese Anmeldung ist es grundsätzlich nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmen. Sollten Sie Sich zu einer Prüfung angemeldet haben an der Sie nicht teilnehmen können, ist eine fristgerechte Abmeldung bei dem Prüfer und im Hochschulprüfungsamt zwingend erforderlich, da die Prüfung ansonsten als Fehlversuch gewertet wird.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen umgehend und innerhalb der Anmeldefristen, damit wir eine zeitnahe Lösung herbeiführen können.
Prüfungsrücktritt aus einem triftigen Grund (z.B.Krankmeldung)
Bitte achten Sie darauf, dass der Grund (z.B. Krankheit) gem. § 19 Abs. 3 PO dem Hochschulprüfungsamt -stellvertretend für den Prüfungsausschuss- vor der Prüfung angezeigt werden muss und nicht nur der Prüferin/ dem Prüfer.
Die Anzeige muss unverzüglich und glaubhaft erfolgen. Für den Fall der Krankheit bedeutet dies, dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.
Freiversuch
Im Rahmen des Vertrauensschutzes haben alle Studierenden die Ihr Studium bis zum Inkrafttreten der Änderungsordnung zur Prüfungsordnung begonnen haben, Anspruch auf das Setzen eines Freiversuches.
Gemäß § 18 der Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ist es für jede im letzten Jahr der Regelstudienzeit abgelegte Prüfungsleistung (einmalig) möglich einen Freiversuch zu setzen.
Zum setzen eines Freiversuches müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
1. Die Prüfung muss im 5. oder 6. Fachsemester ("letztes Jahr der Regelstudienzeit") des Faches abgelegt worden sein.
2. Der Schwerpunkt muss gewählt worden sein
3. Die Prüfung muss erstmalig abgelegt worden sein
Nur wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind ist es möglich einen Freiversuch zu setzen. Lesen Sie hierzu bitte unbedingt auch unser Merkblatt.
Zum Setzen eines Freiversuches senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an unsere Postanschrift (Universitätsstr. 1, 56070 Koblenz).
Bachelorarbeit
Grundsätzliche Informationen sowie die Voraussetzungen unter denen Sie Sich zur Bachelorarbeit anmelden können finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldevordruck nur an Sie persönlich und erst nach der Prüfung aller formalen Voraussetzungen vom Hochschulprüfungsamt ausgehändigt wird.
Praktika
Wichtig: Zur Praktikumsbuchung ist die Registrierung auf der Praktikumsplattform zwingend erforderlich. Im Anschluss daran werden alle Praktika über die Plattform gebucht. Auch Praktika, die nicht in Rheinland-Pfalz abgeleistet werden, sind im angegebenen Buchungszeitraum über die Internetplattform www.schulpraktika.rlp.de anzuzeigen. Ohne die vorherige Anzeige, im vorgesehenen Buchungszeitraum, ist es nicht möglich ein Praktikum abzuleisten.
Wichtige Links
- Landesprüfungsamt Geschäftsstelle Koblenz (zuständig für die Lehramtsstudiengänge nach der "alten bzw. Übergangs-Prüfungsordnung")
- Praktikumsplattform
- Studienfinanzierung (BAföG usw.)
Der lehramtsbezogene Masterstudiengang
Mit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 bieten wir erstmalig die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge an. Am Campus Koblenz können Sie den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Realschulen plus und das Lehramt an Gymnasien studieren.
- Prüfungsordnung
- Lehramtsübergreifende Informationen
- Anrechnungen
- Prüfungen
- Masterarbeit
- Abschluss und Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Realschulen plus
- Lehramt an Gymnasien
Prüfungsordnung
- Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Realschulen plus, das Lehramt an Förderschulen sowie das Lehramt an Gymnasien an der Universität Koblenz-Landau vom 19. Oktober 2010 i. d. F. vom 5. Juli 2011
- Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen vom 19. Oktober 2011 i. d. F. vom 5. Juli 2011
- Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Realschulen plus, das Lehramt an Förderschulen sowie das Lehramt an Gymnasien an der Universität Koblenz-Landau vom 05. Juli 2011 (in Kraft getreten am 12. Oktober 2011)
Erste Ordnung zur Änderung der Prüfngsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Realschulen plus, das Lehramt an Förderschulen sowie das Lehramt an Gymnasien an der Universität Koblenz-Landau vom 15.02.2011 (in Kraft getreten am 10. März 2011)
Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Realschulen PLUS, das Lehramt an Förderschulen sowie das Lehramt an Gymnasien an der Universität Koblenz-Landau vom 19.10.2010
Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen vom 19.10.2010 Anhänge der Prüfungsordnung
Lehramtsübergreifende Informationen
Anrechnungen
WICHTIG:
Der Antrag auf Anrechnung von Leistungen ist nicht vor der Immatrikulation in den Masterstudiengang möglich. Einzige Ausnahme: Sie verfügen über einen Lehramtsbezogenen Bachelorabschluss oder einen sonstigen als gleichwertig anerkannten Abschluss.
Sofern diese Voraussetzungen auf Sie nicht zutreffen ist immer zuerst der Antrag auf Anerkennung im Rahmen des lehramtsbezogenen Bachelorstudienganges erfoderlich.
Eine erfolgreich absolvierte 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudienganges.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie Ihr Zeugnis über die erste Staatsprüfung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei uns einreichen.
Bitte hierbei unbedingt beachten: Es ist prinzipiell möglich eine Staatsexamensarbeit als Master-Arbeit anzuerkennen, wenn die Vertreterin / der Vertreter des Faches dies befürwortet. Allerdings muss dann die Bachelor-Arbeit auf andererem Wege beigebracht werden.
Im Regelfall wird dies dazu führen, dass Sie erst in den Bachelor Studiengang eingeschrieben werden müssen, bevor Sie in den Master wechseln können, da Sie die Bachelor-Arbeit als Prüfungsleistung in jedem Fall erbringen müssen.
Anrechnungsverfahren
Die Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen müssen bis zum Ende der Einschreibefrist im Hochschulprüfungsamt eingegangen sein. Nach dieser Frist können wir keine Anträge mehr bearbeiten.
Im Anschluss an die Prüfung Ihres Antrages übersenden wir dem Studierendensekretariat eine Semestereinstufungsempfehlung.
Erst im Anschluss an die Immatrikulation erhalten Sie einen Bescheid über die angerechneten Leistungen.
Bitte pro Fach ein eigenes Antragsformular verwenden
-Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen nicht zurückschicken und die Anträge (inkl. Unterlagen) der Bewerber/-innen die nicht eingeschrieben werden vernichten-
Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich im Masterstudiengang eingeschrieben sein müssen um an Prüfungen teilnehmen zu können.
Grundlegende Informationen zur Prüfungsteilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulabschluss- oder Modulteilprüfungen ist die vorherige Anmeldung via KLIPS. Ohne diese Anmeldung ist es grundsätzlich nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmen. Sollten Sie Sich zu einer Prüfung angemeldet haben an der Sie nicht teilnehmen können, ist eine fristgerechte Abmeldung bei dem Prüfer und im Hochschulprüfungsamt zwingend erforderlich, da die Prüfung ansonsten als Fehlversuch gewertet wird.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen umgehend und innerhalb der Anmeldefristen, damit wir eine zeitnahe Lösung herbeiführen können.
Prüfungsrücktritt aus einem triftigen Grund (z.B.Krankmeldung)
Bitte achten Sie darauf, dass der Grund (z.B. Krankheit) gem. § 18 Abs. 3 PO dem Hochschulprüfungsamt -stellvertretend für den Prüfungsausschuss- vor der Prüfung angezeigt werden muss und nicht nur der Prüferin/ dem Prüfer.
Die Anzeige muss unverzüglich und glaubhaft erfolgen. Für den Fall der Krankheit bedeutet dies, dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.
Masterarbeit
Grundsätzliche Informationen sowie die Voraussetzungen unter denen Sie Sich zur Masterarbeit anmelden können finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldevordruck nur an Sie persönlich und erst nach der Prüfung aller formalen Voraussetzungen vom Hochschulprüfungsamt ausgehändigt wird.
Abschluss und Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
- Abschluss im Lehramt an Grundschulen:
Mit dem Erreichen von 60 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns eine Abschlussbescheinigung, welche wir ihnen umgehend auf dem Postweg übersenden.
- Abschluss im Lehramt an Realschulen plus:
Mit dem Erreichen von 90 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns eine Abschlussbescheinigung, welche wir ihnen umgehend auf dem Postweg übersenden.
- Bewerbung zum Vorbereitungsdienst:
Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst muss bis spätestens 01.10.2011 erfolgt sein (es gilt das Datum des Posteingangsstempels der Poststelle bei der ADD Trier).
Ihr Bachelorzeugnis und die Abschlussbescheinigung des Masterstudienganges sind der Bewerbung beizufügen. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Fristen erhalten Sie hier oder entnehmen diese direkt dem Merkblatt der ADD.
Lehramt an Grundschulen
Religionsunterricht in der Grundschule:
Studierende, die das Fach Evangelische oder Katholische Religionslehre studiert haben, benötigen für eine Unterrichtstätigkeit neben der vom Staat verliehenen Lehrbefähigung auch die jeweilige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio bzw. Missio canonica).
Für das Lehramt an Grundschulen ist durch die staatliche Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, das entsprechende Vertiefungsmodul im Profilbereich der Grundschulbildung zu studieren. Hinsichtlich der Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis bestehen jedoch folgende Regelungen:
Lehramt an Grundschulen mit Evangelischer Religionslehre als Fach
Das Absolvieren des Moduls 11: Primarstufenbezogene Evangelische Religionslehre (Vertiefungsmodul) im Profilbereich der Grundschulbildung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung der Vocatio.
Lehramt an Grundschulen mit Katholischer Religionslehre als Fach
Das Absolvieren des Moduls 12: Primarstufenbezogene Katholische Religionslehre (Vertiefungsmodul) im Profilbereich der Grundschulbildung ist sinnvoll und wird dringend empfohlen. Es besteht jedoch kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Absolvieren dieses Moduls und der Erteilung der Missio Canonica.
Unabhängig von dieser kirchlichen Regelung rät Ihnen die Universität/ das Hochschulprüfungsamt dringend das Modul 12 zu besuchen, denn nur durch den erfolgreichen Abschluss dieses Moduls haben Sie alle potentiell möglichen Module des Faches Katholische Religionslehere innerhalb Ihres Studiums absolviert.
Lehramt an Realschulen plus
Die Studierenden die Ihren Bachelorabschluss mit den Lehramtsbezogenen Schwerpunkten "Lehramt an Hauptschulen" oder "Lehramt an Realschulen" abgeschlossen haben, setzen Ihr Studium automatisch im Masterstudiengang für das "Lehramt an Realschulen plus" fort.
Lehramt an Gymnasien
Das Katholische Büro hat der zeitlich befristeten Übergangslösung für das Studium des Faches Katholische Religion im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien, nach Rücksprache mit den zuständigen Diözesen, zugestimmt. Daraus folgt, dass die Studierenden, die bis zum Wintersemester 2011/12 im Master für das "Lehramt an Gymnasien" eingeschrieben werden nach Ihrem Studium keine Probleme im Hinblick auf den Erhalt der notwendigen "Missio Canonica" haben werden.
BioGeo Wissenschaften (Ecological Impact Assessment)
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Bachelorstudiengang Ecological Impact Assessment und den Masterstudiengang Ecological Impact Assessment in Freshwater Ecosystems
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb3/ifin/studium/ecia
Kulturwissenschaft
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft und den Masterstudiengang Kulturwissenschaft.
Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang erhalten Sie unter
dem folgenden Link:
www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb2/ik/studium/bama/bachelor
Weitere Informationen zum Masterstudiengang erhalten Sie unter dem
folgenden Link:
www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb2/ik/studium/bama/master
Bachelorarbeit
Grundsätzliche Informationen sowie die Voraussetzungen unter denen Sie Sich zur Bachelorarbeit anmelden können finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldevordruck nur an Sie persönlich und erst nach der Prüfung aller formalen Voraussetzungen vom Hochschulprüfungsamt ausgehändigt wird.
Anerkennungsverfahren
Bitte pro Fach je ein eigenes Antragsformular benutzen!
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Studiengängen an Hochschulen ist gem. § 2 Prüfungsordnung grundsätzlich möglich. Es ist gem. § 2 Abs. 4 Prüfungsordnung ebenfalls möglich einschlägige berufspraktische Tätigkeiten anzuerkennen. Dazu ist jedoch ein Anerkennungsverfahren notwendig. Die Prüfung einer etwaigen Anerkennung muss seitens der/des Studierenden mit Hilfe des Antrags auf Anerkennung beantragt werden. Den vollständig ausgefüllten Antrag und alle entscheidungsrelevanten Unterlagen (vgl. Checkliste) reichen Sie bitte bei der Geschäftsstelle des Hochschulprüfungsamtes ein. Dieses prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und andere formelle Aspekte. Anschließend werden die Unterlagen zur inhaltlichen Prüfung an einen Gutachter weitergeleitet. Auf der Grundlage des Ergebnisses der formellen und inhaltlichen Prüfung fertigt das Hochschulprüfungsamt einen Bescheid. Die Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung erfolgt - in Form eines rechtsmittelfähigem Bescheides - durch den Prüfungsausschuss.
Anerkennungsverfahren können nur durchgeführt werden, wenn der/die Studierende an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, immatrikuliert ist oder zumindest die Immatrikulation beantragt hat. (Ausnahme: Es handelt sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, für den die Anerkennung beantragt wird).
Ablauf der Prüfungen
Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgt grundsätzlich und unabhängig von der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen über das KLIPS- System.
Der Rücktritt von einer bereits getätigten Prüfungsanmeldung ist bis 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung, ohne Angabe der Gründe, jederzeit möglich (vgl. § 16 Abs. 1 PO).
Nach Ablauf dieser Frist ist kein Rücktritt mehr möglich.
Sollten Sie zu einer Prüfung ohne fristgerechten Rücktritt oder triftigen Grund (vgl. § 16 Abs. 3 PO) nicht erscheinen gilt die Prüfung als nicht bestanden (5,0).
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Modulprüfungen direkt im Anschluss an den Besuch aller Veranstaltungen des zugehörigen Moduls empfohlen wird.
Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Veranstaltungen wie auch die dazugehörigen Prüfungen nur alle 2 Semester angeboten werden ist, bei einem anderweitigen Vorgehen, eine Verzögerung des Studiums nicht auszuschließen.
Bei Problemen im Umgang mit dem KLIPS- System, setzten Sie Sich bitte umgehend mit dem KLIPS- Team (klips@uni-koblenz-landau.de) oder dem Hochschulprüfungsamt in Verbindung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb2/ik/studium/bama/konzepte
Zudem sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen Studienleistungen vorgesehen. Ausführliche Informationen zu den Studienleistungen finden Sie im Kommentierten Veranstaltungsverzeichnis.
Bachelor Pädagogik und Master Erziehungswissenschaften
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um den Bachelorstudiengang Pädagogik und den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Angewandte Naturwissenschaften
Der Studiengang Bachelor of Science „Angewandte Naturwissenschaften“ befindet sich z.Z. noch im Akkreditierungsverfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/fb3/ifin/studium/angewandte-naturwissenschaften/science
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