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Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften (B.Sc.)

Willkommen auf der Serviceseite zum Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen im Hinblick auf die Prüfungsordnung zum Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften.

 





 
Aktuelles

Änderung der Prüfungsordnung

Bitte beachten Sie die geändertete Attestregelung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt unabhängig von der Lehrveranstaltungsanmeldung über KLIPS.

Die Prüfungsanmeldung in KLIPS erfolgt über "Meine Funktionen" -> "Prüfungsverwaltung" -> "Prüfungsan- und -abmeldung"

 

Sofern Probleme im Umgang mit dem KLIPS-System auftreten sollten, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem KLIPS-Team (klips@uni-koblenz-landau.de) oder dem Hochschulprüfungsamt in Verbindung!

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Informationen zum Studium

Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften (Inhalt und Aufbau, Modulhandbuch etc.) finden Sie unter folgendem Link:

http.//www.uni-koblenz-landau.de/landau/fb7/studium/studiengaenge/bachelor-science/bsc-umwelt


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Prüfungsordnung

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Anerkennungsverfahren

 

Informationen zum Anerkennungsverfahren:

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Studiengängen an Hochschulen ist gem. § 5 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltswissenschaften grundsätzlich möglich.

Dazu ist allerdings ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Die Prüfung einer etwaigen Anerkennung muss seitens der/des Studierenden mit Hilfe des Antrags auf Anerkennung beantragt werden. Den vollständig ausgefüllten Antrag und alle entscheidungsrelevanten Unterlagen (vgl. Checkliste) reichen Sie bitte bei der Geschäftsstelle des Hochschulprüfungsamtes am Campus Landau ein. Diese überprüft zunächst die Unterlagen auf Vollständigkeit und andere formelle Aspekte. Anschließend werden die Unterlagen zur inhaltlichen Überprüfung an einen Gutachter weitergeleitet. Auf der Grundlage des Ergebnisses der formellen und inhaltlichen Prüfung fertigt das Hochschulprüfungsamt einen Bescheid. Die Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung erfolgt - in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids - durch den Prüfungsausschuss.

 

Anerkennungsverfahren können grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, sofern die/der Studierende an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau immatrikuliert ist oder zumindest die Immatrikulation beantragt hat.

Ausnahme: Es handelt sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, für welchen die Anerkennung beantragt wird.

 

Die Anträge auf Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 15.07.) im Hochschulprüfungsamt eingegangen sein. Nach dieser Frist können wir keine Anträge mehr bearbeiten.

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last modified Jan 25, 2012 12:02 PM

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