Lehramtsbezogener Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung)
Lehramtsbezogener Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung)
Im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang kann die wissenschaftliche Befähigung für die Erteilung von Unterricht in einem zusätzlichen Fach (Erweiterungsfach) erworben werden.
Zugangsberechtigt ist, wer im 5. oder in einem höheren Fachsemester im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben ist oder die lehramtsbezogene Bachelor- oder Masterprüfung oder das 1. Staatsexamen abgelegt hat.
Derzeit können Sie die Zulassung für die Fächer Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Geographie, katholische Religionslehre, Mathematik, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport und Wirtschaft und Arbeit beantragen. Für diese Fächer wurden Zulassungsbeschränkungen festgesetzt.
Informationen über die Auswahlkriterien:
für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang
Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ausgewählt, wenn sie noch kein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Die Durchschnittsnote kann durch den Notendurchschnitt der studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module 1 und 2 der Bildungswissenschaften
a) bis einschließlich 1,5 um 0,3 Notenwerte,
b) über 1,5 bis einschließlich 2,5 um 0,2 Notenwerte und
c) über 2,5 bis einschließlich bis einschließlich 3,5 um 0,1 Notenwerte.
verbessert werden. Die Verbesserung kann nur bei Vorlage sämtlicher Prüfungsleistungen gewährt werden.
Den Antrag über das Auswahlverfahren finden Sie hier.
Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind vom Hochschulprüfungsamt zu bestätigen und können nachfolgend mit dem Antrag auf Einschreibung beim Studierendensekretariat abgegeben werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium (z.B. lehramtsbezogenes Bachelor- oder Masterstudium, Staatexamen) ist die Durchschnittsnote der Abschlussprüfung maßgebend.
Das Zeugnis wird mit dem Antrag auf Einschreibung beim Studierendensekretariat abgegeben.
Die Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau können Sie hier einsehen.
Anerkennungsverfahren
Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) i.V.m. § 9 "Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen" der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in dem gleichen oder einem verwandten akkreditiertem Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz wurden, in demselben Fach bei identischem schulartspezifischen Schwerpunkt ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Nach Absatz 2 werden Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder bei Vorliegen eines anderen schulartspezifischen Schwerpunktes anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen in das Verfahren einbezogen.
Über die Anerkennung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss.
Er kann in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten einholen.
Konkreter Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.
Für die Anerkennung ist stets eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang mit einem zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Faches einen Termin und legen Sie dort Ihre Vorstudienleistungen (Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht etc.) vor. Die Ansprechpartner der einzelnen Fächer erfragen Sie beim Hochschulprüfungsamt.
Bitte nehmen zu dem Termin die für jedes Fach entsprechende Gutachtervorlage mit:
- Bildende Kunst
- Biologie
- Chemie
- Geographie
- Kath. Religion
- Mathematik
- Musik
- Physik
- Sozialkunde
- Sport
- Wirtschaft & Arbeit
Sofern Ihnen Leistungen anerkannt wurden, sind sämtliche Unterlagen (Anerkennungsantrag (wird von Ihnen ausgefüllt), Gutachtervorlage, Leistungsnachweise) anschließend im Hochschulprüfungsamt einzureichen.
Prüfungsanmeldung
Bitte melden Sie sich innerhalb der Anmeldephasen form- und fristgerecht zu Modul- und Modulteilprüfungen über das Hochschulprüfungsamt an.
Bitte verwenden Sie dafür beiliegenden Vordruck.
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