Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (B.Ed.)

Willkommen auf der Serviceseite zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang.

 











 

Aktuelles

Sonderpädagogik

Bitte beachten Sie die geänderte Regelung in Modul 3 im Fach Sonderpädagogik im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang.

Für Studierende, die sich im Wintersemester 2012/2013 im 1. Fachsemester Sonderpädagogik befinden, entfallen die Modulteilprüfungen im Modul 3.

 

Bildungswissenschaften

Wichtige Information für alle BiWi-Studierenden, die im SoSe 2011 die Abschlussklausur im Modul 2 schreiben möchten, finden Sie hier.

Freier Workload, wie funktioniert das?

Änderung der Prüfungsordnung

Bitte beachten Sie die geändertete Attestregelung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Informationen zur Prüfungsanmeldung

Wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

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Prüfungstermine

Mündliche Prüfungen WS 2012/2013

 

Ethik:

Die Einteilung der einzelnen Module können Sie hier entnehmen.

Mathematik:

Die Einteilung des Modul 5 können Sie hier entnehmen.

Evangelische Religion:

Die Einteilung des Modul 6 (April) können Sie hier entnehmen.

--> Achtung: Prüfung findet im Raum BS 224 statt !!

Katholische Religion:

Die Einteilung des Modul 2 können Sie hier entnehmen.

Deutsch:

Die Einteilung des Modul 4 entnehmen Sie hier.

Die Einteilung des Modul 5 entnehmen Sie hier.

 Sonderpädagogik:

Die Einteilung des Modul 2 am 18.02., 19.02. und 20.02.2013 entnehmen Sie hier.

Die Einteilung des Modul 2 am 04.03., 05.03. und 06.03.2013 entnehmen Sie hier.

 

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Anerkennungsverfahren

Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Gemäß § 9 Abs. 1 Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in dem gleichen oder einem verwandten akkreditiertem Bachelorstudiengang an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz wurden, in demselben Fach bei identischem schulartspezifischen Schwerpunkt ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Nach Absatz 2 werden Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder bei Vorliegen eines anderen schulartspezifischen Schwerpunktes anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen in das Verfahren einbezogen.

Über die Anerkennung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss.
Er kann in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten einholen.


Konkreter Ablauf des Anerkennungsverfahrens:

Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.
Für die Anerkennung ist stets eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang mit einem zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Faches einen Termin und legen Sie dort Ihre Vorstudienleistungen (Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht etc.) vor. Die Ansprechpartner der einzelnen Fächer erfragen Sie beim Hochschulprüfungsamt.
Bitte nehmen zu dem Termin die für jedes Fach entsprechende Gutachtervorlage mit:

 

  


Sofern Ihnen Leistungen anerkannt wurden, sind sämtliche Unterlagen (Anerkennungsantrag (wird von Ihnen ausgefüllt), Gutachtervorlage, Leistungsnachweise) anschließend im Hochschulprüfungsamt einzureichen.

 

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 Regelungen zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung

WICHTIG: Diese Regelung gilt nur für Studierende die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Förderschule zu wählen.

Studierende, die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen zu wählen, haben die Möglichkeit max. 18 Leistungspunkte aus Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung zu ersetzen.

Folgende Studienbereiche aus dem Fach Grundschulbildung können hierbei gewählt werden:

  • Deutsch (Wahlpflichtmodul 2, Fach Grundschulbildung)
  • Mathematik (Wahlpflichtmodul 3, Fach Grundschulbildung)
  • Sachunterricht (Modul 5, Fach Grundschulbildung)

Es können allerdings ausschließlich Studieninhalte aus den Bereichen gewählt werden, die nicht Ihrem 1. Fach entsprechen (Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Arbeit). Nähere Informationen hierzu können Sie unserem Merkblatt entnehmen.

Welche Module bzw. Modulteile aus Ihrem 2. Studienfach ersetzt werden können, entnehmen Sie bitte aus der Übersicht der ersetzbaren Module bzw. Modulteile.

Sofern Sie beabsichtigen Studieninhalte auf Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung zu ersetzen, möchten wir Sie bitten uns dies mittels dem hierfür vorgesehenen Vordruck mitzuteilen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Prüfungsergebnisse, die im Fach Grundschulbildung erzielt werden, korrekt in das KLIPS-System eingepflegt werden.

 

WICHTIG: ANMELDUNG FÜR PRÜFUNGEN AUS DEM FACH GRUNDSCHULBILDUNG

Die Anmeldung zu Modulteilprüfungen im Fach Grundschulbildung erfolgt für Studierende, die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen zu wählen, ausschließlich über das Hochschulprüfungamt und nicht über KLIPS. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig direkt mit uns in Verbindung.

Dies gilt NICHT für Studierende, die bereits den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Grundschulen mit Ablauf des 4. Fachsemester gewählt haben. Diese können sich regulär via KLIPS zu den Prüfungen aus dem Fach Grundschulbildung anmelden.

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FREIVERSUCH

Im Rahmen des Vertrauensschutzes haben alle Studierende die Ihr Studium bis zum Inkrafttreten der Änderungsordnung zur Prüfungsordnung (14. Dezember 2010) begonnen haben, Anspruch auf das Setzen eines Freiversuches.

Gemäß § 18 der Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ist es für jede im letzten Jahr der Regelstudienzeit (5. oder 6. Fachsemester) abgelegte Prüfungsleistung (einmalig) möglich einen Freiversuch in Anspruch zu nehmen.

Zur Inanspruchnahme eines Freiversuchs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Freiversuch kann nur auf Prüfungsleistungen im 5. oder 6. Fachsemester (letztes Jahr der Regelstudienzeit) des jeweiligen Faches gesetzt werden.

  • Es ist erforderlich, dass die Wahl über den schulartspezifischen Schwerpunkt gewählt wurde.
  • Die Prüfung muss erstmalig abgelegt werden.
  • Der Freiversuch kann nur einmal auf die gleiche Prüfung gesetzt werden.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Freiversuch in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt.

Um eine Freiversuch in Anspruch zu nehmen, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an unsere Postanschrift (Westring 2, 76829 Landau).

Bitte verwenden Sie für alle Prüfungen nur einen Vordruck!

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BACHELORARBEIT

Wichtige Informationen rund um das Thema Bachelorarbeit finden Sie hier.

Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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 Prüfungsordnung

Informationen zur Prüfungsordnung entnehmen Sie hier.

 

Landesverordnung

Informationen zur Landesverordnung entnehmen Sie hier.

 

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Modulhandbücher

(Für die Inhalte sind die Institute verantwortlich)

Die Modulhandbücher dienen der Veranschaulichung und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter! Maßgeblich sind ist allein der Anhang zur Prüfungsordnung!

 

 

 

...weitere Modulhandbücher folgen in Kürze.

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Links

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zuletzt verändert: 16.04.2013 13:45

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