Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.)
Willkommen auf der Serviceseite zum Bachelorstudiengang Psychologie der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen im Hinblick auf die Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Psychologie.
Aktuelles
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass ab der zweiten Krankmeldung ein amtsärztliches Attest vorzulegen ist oder ein qualifiziertes Attest. Letzteres muss Angaben zur Dauer der Erkrankung, zu Terminen der ärztlichen Behandlung, zu Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffener Tatsachenfeststellung (Befundtatsachen) sowie zur Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung enthalten.
Informationen Versuch zur Notenverbesserung nach § 11 Abs. 8
In der Ersten Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau vom 26.10.2011 wird im § 11 Abs.8 folgendes geregelt:
„Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb des Prüfungszeitraums des Folgesemesters abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Bachelor- und die Masterarbeit.“
Dies bedeutet, dass erstmalig im Prüfungszeitraum WS 11/12 diese Möglichkeit für Prüfungen aus dem Prüfungszeitraum SS 2011 in Betracht kommt.
ACHTUNG:
Die Notenverbesserung für die Studierenden des jetzigen 3. und 5. Semesters sind für alle Prüfungen möglich, die im bisherigen Studium angefallen sind. Maximal sind zwei Versuche für Notenverbesserungen möglich. Diese Regelung gilt für den Prüfungszeitraum nach dem Wintersemester 2011/12 und nach dem Sommersemester 2012. Anschließend wird nach der regulären Prüfungsordnung verfahren.
Einen Antrag auf Inanspruchnahme finden Sie hier.
Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem
Hochschulprüfungsamt vorliegen.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Hochschulprüfungsamtes gerne zur
Verfügung.
Prüfungstermine
PRÜFUNGSTERMINE WS 2012/ 2013
Anmeldezeitraum Bachelor Psychologie : 01.01.-15.01.2013
Rücktritte: 14 Tage vor dem Prüfungstermin
Prüfungszeitraum Bachelor: 04.02.2013 - 26.04.2013
WICHTIG:
Die Prüfungsanmeldung erfolgt unabhängig von der Lehrveranstaltungsanmeldung über KLIPS.
Die Prüfungsanmeldung in KLIPS erfolgt über "Meine Funktionen" -> "Prüfungsverwaltung" -> "Prüfungsan- und -abmeldung"
Sofern Probleme im Umgang mit dem KLIPS-System auftreten sollten, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem KLIPS-Team (klips@uni-koblenz-landau.de) oder dem Hochschulprüfungsamt in Verbindung!
Mündliche Prüfungen
Sollten Sie Terminüberschreitungen innerhalb der Prüfungswoche mit anderen Prüfungen befürchten, melden Sie sich bitte vor Ende der Anmeldefrist beim Hochschulprüfungsamt und teilen Sie die Termine mit, an denen Sie auf keinen Fall eingeteilt werden dürfen.
Einteilung der mündlichen Prüfungen:
- Modul B.Q.-B.R. / Pädagogische (Baadte) am 24.04.2013 siehe hier
Achtung:
Die bisherigen Anmeldungen für die Klausurtermine von Frau Pritzel bleiben bestehen. Die gestern gemailten Termine Ende Februar und Anfang März können von vielen Studierenden nicht eingehalten werden. Deshalb werden beide Klausuren auf Ende April verschoben. Bis dahin läuft das Sommersemester und es sollten alle Studierende wieder an Bord sein.
Neue Klausurtermine im April 2013:
Anmeldezeiträume für die Klausuren im April:
Modul B.A. am Mittwoch, 24.04.2013 16-19 Uhr Bürgerstraße Festsaal BS085
Anmeldebeginn: 18.03.2013
Anmeldeende: 22.03.2013
Rücktrittsende: 10.04.2013
Modul B.I. am Freitag, 26.04.2013, 8-10 Uhr Hörsaal 2 (BIII040)
Anmeldebeginn: 18.02.2013
Anmeldeende: 22.03.2013
Rücktrittsende: 12.04.2013
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Prüfungsmodalitäten
Informationen zu den Prüfungsmodalitäten erhalten Sie hier:
http://www.uni-koblenz-landau.de/landau/fb8/studieng/bachelor/pruefungsmodalitaeten
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Praktikum
Das Merkblatt zum Praktikum finden Sie hier.
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Wichtige Informationen rund um das Thema Bachelorarbeit finden Sie hier.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Nichtpsychologische Wahlpflichtfächer
Das Merkblatt zu den nichtpsychologischen Wahlpflichtfächern finden Sie hier.
Die nichtpsychologischen Wahlpflichtfächer finden Sie hier.
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Informationen zum Studium
Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie (Einstieg in das Studium, Ziele des Bachelorstudiengangs, Modulbeschreibungen etc.) finden Sie unter folgendem Link:
www.uni-koblenz-landau.de/landau/fb8/studieng/bachelor
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Prüfungsordnung
Informationen zur Prüfungsordnung entnehmen Sie hier.
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Anerkennungsverfahren
Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 Prüfungsordnung für die Prüfung im Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in dem gleichen oder einem verwandten akkreditiertem Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Hochschule in Deutschland erbracht wurden, ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Nach Absatz 2 werden Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen in das Verfahren einbezogen.
Über die Anerkennung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss.
Er kann in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten einholen.
Konkreter Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.
Für die Anerkennung ist stets eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters erforderlich. Die Gutachtervorlage entnehmen Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang mit einem zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Faches einen Termin und legen Sie dort Ihre Vorstudienleistungen (Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht etc.) vor. Die Ansprechpartner der einzelnen Fächer finden Sie hier.
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