AGB Studiengänge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernstudiengänge mit Immatrikulation

  1. Die Einschreibung zu den Weiterbildenden Fernstudiengängen erfolgt auf Grundlage der Einschreibeordnung der Universität Koblenz-Landau vom 09.10.1998, veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 26.10.1998, Nr. 39, Seite 1645 ff. (zuletzt geändert am 02. Mai 2002), sowie der Studien- und Prüfungsordnung für Studierende des jeweiligen Fernstudiengangs, in der jeweils geltenden Fassung.

  2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Studium hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Unterschrift unter dem Antrag auf Zulassung werden die Einschreibe- und Zahlungsbedingungen anerkannt.

  3. Anmeldungen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind, in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  4. Die für den jeweiligen Fernstudiengang gültigen Teilnahmeentgelte in Abhängigkeit vom gewählten Studienmodus und die Beiträge für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft (im Folgenden 'Sozialbeitrag' genannt) je Semester bzw. je Modul sowie sonstige Entgelte und Gebühren sind der beigefügten Entgelt- und Gebührenliste zu entnehmen. Das Teilnahmeentgelt ist für die Dauer der Regelstudienzeit (Fernstudiengang Angewandte Umweltwissenschaften: Vollzeitmodus: vier Semester, Teilzeitmodus: acht Semester) bzw. für jedes der Studiengangsmodule (Fernstudiengang Energiemanagement, Fernstudiengang Gesundheitsmanagement) zu zahlen. Das Teilnahmeentgelt reduziert sich im Fernstudiengang Energiemanagement je Studiengangsmodul um jeweils 50,- € bzw. im Fernstudiengang Angewandte Umweltwissenschaften je Semester der Regelstudienzeit um jeweils 50,- € (Teilzeitmodus) oder 100,- € (Vollzeitmodus), wenn auf die Zusendung gedruckter Studienmaterialien verzichtet wird und dieselben ausschließlich über die E-Learning Plattform des ZFUW elektronisch herunter geladen werden. Bei einer Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus ist für jedes Folgesemester eine einheitliche Verwaltungskostenpauschale unabhängig vom Studienmodus zu zahlen, für Urlaubssemester wird ebenfalls eine Verwaltungskostenpauschale in Rechnung gestellt. Ggf. sind weitere Entgelte und Gebühren, wie in der aktuellen Entgelt- und Gebührenliste aufgeführt, zu entrichten. Unabhängig vom gewählten Studienmodus und unabhängig von bereits geleisteten Teilnahmeentgelten ist für die Betreuung und Begutachtung der Abschlussarbeit ein separater Betrag zu entrichten. Anfallende Entgelte für Leistungen Dritter, für Vor- und Brückenkurse, für Exkursionen, Laborübungen, Praktika und Projektstudien, für Wiederholungsprüfungen sowie für den Auslandsversand der Fernstudienmaterialien werden gesondert berechnet. Für Mahnungen wird ebenfalls eine Gebühr erhoben.

  5. Anträge auf Anerkennung von Vorstudienleistungen sind schriftlich zu stellen und mit geeigneten Nachweisen, aus denen Art und Umfang der anzuerkennenden Vorstudienleistungen hervorgehen, zu versehen. Bei Anerkennung von vollständigen Prüfungsfächern bzw. Modulen aufgrund von Vorstudienleistungen entfällt die Berechnung des entsprechenden Teilnahmeentgelts, es ist jedoch eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten, deren Höhe der Entgelt- und Gebührenliste entnommen werden kann. Bei nur teilweiser Anerkennung ist das gesamte Teilnahmeentgelt für das betreffende Prüfungsfach bzw. Modul fällig.

  6. Der Sozialbeitrag ist für jedes Semester in voller Höhe zu entrichten, das der Studierende an der Universität Koblenz-Landau immatrikuliert ist. Eine Beurlaubung entbindet nicht von der Beitragspflicht. Die Höhe des Sozialbeitrages richtet sich nach der Beitragsordnung des Studierendenwerkes Koblenz sowie der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz in der jeweils geltenden Fassung.

  7. Teilnahmeentgelte und Sozialbeiträge sind unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Stiftungen) zu dem/den in der Rechnung genannten Termin(en) zu zahlen. Auf Wunsch ist Ratenzahlung möglich, jedoch nur in Verbindung mit einem deutschen Kreditinstitut und einer Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren.

  8. Teilnahmeentgelt und Sozialbeitrag werden jeweils spätestens zum 1. September (Wintersemester) oder zum 1. März (Sommersemester) fällig. Bei Ratenzahlung wird die erste Rate zu den in der Rechnung genannten Terminen fällig. Der Sozialbeitrag ist stets in voller Höhe zu den genannten Terminen fällig. Folgende Raten werden jeweils spätestens zum 1. eines jeden Monats fällig.

  9. Alle Zahlungen und Lastschrifteinzüge erfolgen über das Konto der Gesellschaft zur Förderung der Universitären Weiterbildung GFUW e.V., Koblenz (Sparkasse Koblenz, BLZ 570 501 20, Konto Nr. 41003898).

  10. Nach erfolgter Antragstellung auf Zulassung zu einem Fernstudiengang kann der Bewerber unentgeltlich innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten; spätester Rücktrittstermin ist aber der 31. August d. J. (Wintersemester) bzw. der 28. Februar d. J. (Sommersemester).

  11. Nach erfolgter Zulassung kann eine fristgerechte Kündigung und Exmatrikulation nur bis zum 31. August d. J. (Wintersemester) bzw. 28. Februar d. J. (Sommersemester) ausgesprochen werden. In diesem Falle wird statt des Teilnahmeentgelts eine Verwaltungskostenpauschale erhoben. Studierende, die sich erst nach der genannten Frist abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts und des Sozialbeitrages für das laufende Semester verpflichtet. Exmatrikulation und Kündigung des Vertrages sind jeweils zum Semesterende möglich und spätestens bis zum 15. Januar d. J. (für das folgende Sommersemester) bzw. bis zum 15. Juli d. J. (für das folgende Wintersemester) schriftlich zu erklären.

  12. Die Rückmeldung für das folgende Semester ist die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Durch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für das folgende Semester zu dem in der Rechnung genannten Termin (bei vereinbarter Ratenzahlung durch Zahlung der ersten Rate) wird die Rückmeldung erklärt und von Seiten der Universität Koblenz-Landau vorgenommen.

  13. Die Universität Koblenz-Landau behält sich vor, z.B. bei höherer Gewalt oder ungenügender Beteiligung, einzelne Veranstaltungen oder das gesamte Studienangebot abzusagen. Bereits entrichtete Zahlungen werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder der Studienleitung berechtigt den Studierenden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

  14. Die Fernstudienmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Studierende erhält für die Dauer seines Studiums im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechtes lediglich diejenigen Rechte, die erforderlich sind, damit der Vertragszweck erfüllt werden kann. Er verpflichtet sich daher insbesondere, die gelieferten Fernstudienmaterialien und Dateien ausschließlich für den eigenen Gebrauch zum selbstgesteuerten Lernen zu verwenden. Die private und/oder gewerbliche Weitergabe oder der Verleih an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Studierenden ist die vorübergehende oder dauerhafte Vervielfältigung des Studienmaterials – mit Ausnahme einer Sicherungskopie für den Eigengebrauch – ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar (§ 106 UrhG). Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

  15. Dem Studierenden übermittelte Zugangskennungen zu Online-Ressourcen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

  16. Hinsichtlich der auf elektronischen Datenträgern ausgelieferten Medien sichert die Universität Koblenz-Landau den Studierenden keinerlei Eigenschaften der Dateien zu. Dies betrifft insbesondere ihre Anwendbarkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen oder Betriebssystemen. Die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Software trägt der Studierende selbst.

  17. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

  18. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, werden die übrigen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige und rechtlich einwandfreie zu ersetzen.

  19. Soweit der/die Studierende nach Anerkenntnis dieser Einschreibe- und Zahlungsbedingungen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für vermögensrechtliche Ansprüche, welche sich aus diesen Einschreibe- und Zahlungsbedingungen ergeben, Mainz.

  20.  

last modified Mar 21, 2011 11:28 AM

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