AGB Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungskurse ohne Immatrikulation

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen des Zentrums für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung an der Universität Koblenz-Landau ist schriftlich vorzunehmen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.

  2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Universität Koblenz-Landau behält sich vor, Interessenten, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Bildungsmaßnahme nicht erfüllen, abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des ZFUW.

  3. Die für die jeweilige Bildungsmaßnahme gültigen Teilnahmeentgelte sowie sonstige Entgelte und Gebühren sind der beigefügten Entgelt- und Gebührenliste zu entnehmen. Anfallende Entgelte für Leistungen Dritter sowie für den Auslandsversand von Fernstudienmaterialien werden gesondert berechnet. Bei Anmeldung von mindestens 5 Mitarbeitern/innen ein und derselben Organisation für denselben Kurs zum gleichen Zeitraum reduziert sich der Teilnahmebeitrag um 10 % für jede/n Teilnehmer/in. Für den Auslandsversand gelten die Tarife der Deutschen Post AG. Für Mahnungen wird ebenfalls eine Gebühr erhoben.

  4. Inhaberinnen und Inhaber von Bildungsgutscheinen oder Bildungsschecks des Bundes oder eines Bundeslandes zahlen den jeweiligen prozentualen Eigenanteil des um evtl. darin enthaltene Unterkunfts- und Verpflegungskosten reduzierten Teilnahmeentgelts spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin. Die Rechtswirksamkeit der Zulassung zu einer Bildungsmaßnahme in diesem Fall wird von der Erteilung des beantragten Zuwendungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde abhängig gemacht.

  5. Teilnahmeentgelte sind, unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Stiftungen), spätestens zu dem/den in der Rechnung genannten Termin(en) zu zahlen.

  6. Alle Zahlungen erfolgen über das Konto der Gesellschaft zur Förderung der Universitären Weiterbildung GFUW e.V., Koblenz (Sparkasse Koblenz, BLZ 570 501 20, Konto Nr. 41003898).

  7. Der Bewerber/die Bewerberin kann spätestens bis 14 Tage vor Beginn einer Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Als Beginn i.d.S. gilt das Datum der ersten Zusendung von Fernstudienmaterialien bzw. der Übermittlung von Zugangskennungen zu Online-Ressourcen, bei Präsenzangeboten der erste Tag einer Präsenzveranstaltung. Kündigung und Rücktritt sind schriftlich zu erklären. Bei fristgerechter Kündigung wird statt des Teilnahmeentgelts eine Verwaltungskostenpauschale erhoben. Teilnehmer/innen, die sich erst nach der genannten Frist abmelden bzw. nicht oder nur teilweise an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts für das laufende Semester verpflichtet.

  8. Die Universität Koblenz-Landau behält sich vor, bei nicht fristgemäßer Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts den Versand von Fernstudienmaterialien einzustellen und bereits ausgelieferte Materialien zurückzufordern sowie einen ggf. erteilten Zugang zu Online-Ressourcen zu sperren.

  9. Die Universität Koblenz-Landau behält sich weiterhin vor, z.B. bei höherer Gewalt oder ungenügender Beteiligung, einzelne Veranstaltungen oder die gesamte Bildungsmaßnahme abzusagen. Bereits entrichtete Zahlungen werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder der Kurs- bzw. Studienleitung berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

  10. Teilnehmer/innen an Bildungsmaßnahmen des ZFUW, die nicht ordentlich eingeschriebene Studierende der Universität Koblenz-Landau sind, können keine Prüfungen oder Teilprüfungen ablegen. Für erbrachte Studienleistungen wird eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausgestellt.

  11. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Beschädigungen sowie bei Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der Universität Koblenz-Landau.

  12. Die Fernstudienmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der/die Teilnehmer/in erhält für die Dauer der Bildungsmaßnahme im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechtes lediglich diejenigen Rechte, die erforderlich sind, damit der Vertragszweck erfüllt werden kann. Er verpflichtet sich daher insbesondere, die gelieferten Fernstudienmaterialien und Dateien ausschließlich für den eigenen Gebrauch zum selbstgesteuerten Lernen zu verwenden. Die private und/oder gewerbliche Weitergabe oder der Verleih an Dritte ist ausgeschlossen. Den Teilnehmern/innen ist die vorübergehende oder dauerhafte Vervielfältigung des Studienmaterials - mit Ausnahme einer Sicherungskopie für den Eigengebrauch - ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar (§ 106 UrhG). Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

  13. Dem/Der Teilnehmer/in übermittelte Zugangskennungen zu Online-Ressourcen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

  14. Hinsichtlich der auf elektronischen Datenträgern ausgelieferten Medien sichert die Universität Koblenz-Landau den Teilnehmern/innen keinerlei Eigenschaften der Dateien zu. Dies betrifft insbesondere ihre Anwendbarkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen oder Betriebssystemen. Die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Software trägt der/die Teilnehmer/in selbst.

  15. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

  16. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung sowie der Speicherung personenbezogener Daten zu Verwaltungszwecken einverstanden.

  17. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, werden die übrigen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige und rechtlich einwandfreie zu ersetzen.

  18. Soweit der/die Teilnehmer/in nach Anerkenntnis dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für vermögensrechtliche Ansprüche, welche sich aus diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ergeben, Mainz.

last modified Mar 21, 2011 10:42 AM

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