Weiterbildungsförderung
Neben der Eigenfinanzierung kommt für die Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten in Betracht. Welches dieser Instrumente im Einzelfall in Frage kommt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da zahlreiche individuelle Faktoren (z.B. Art des Erststudiums, berufliche Tätigkeit, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, Höhe des Einkommens u.a.m.) hierauf Einfluss nehmen können. Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten der Förderung, die teilweise kumulativ in Anspruch genommen werden können, in Erwägung zu ziehen und sollten von Ihnen ggf. bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden:
- Steuerliche Absetzbarkeit
Als eines der wichtigsten Instrumente ist die steuerliche Geltendmachung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung zu nennen. Alle Aufwendungen, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen (neben den direkten Kosten wie Semesterbeiträge auch mittelbare Kosten wie Fahrtkosten, Telefon- und Internetgebühren, etc.), können in der Steuerklärung als Weitbildungskosten oder als Ausbildungskosten angegeben werden. Zu Weiterbildungskosten hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 ein Grundsatzurteil gesprochen. Danach sind Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist. Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt. Hinweise über die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten hält auch die Stiftung Warentest bereit:- Weiterbildung im Beruf – Auf der Klagewelle surfen (Finanztest 07/2002)
- Aus– und Fortbildungskosten sparen – Sponsor Staat (Test 07/2002)
- Berufliche Weiterbildung – Investition in die Zukunft (Finanztest 10/2002)
- Bildung im Beruf – Mehr absetzen (Finanztest 03/2003)
- Werbungskosten – Voller Sieg mit Weiterbildungskosten (Finanztest 02/2003)
- Weiterbildung – Weitere erfolgreiche Klagen (Finanztest 06/2003)
- Weiterbildungsprämie - Weiterbildungssparen - Weiterbildungsdarlehen
Unter der Überschrift 'Konzeption zum Lernen im Lebenslauf' hat die Bundesregierung im April 2008 zahlreiche Initiativen beschlossen, die das Lebenslange Lernen erleichtern sollen. Dazu zählen auch finanzielle Maßnahmen, welche die Bereitschaft zur Weiterbildung fördern und die Weiterbildungsquote in Deutschland steigern sollen. Seit Dezember 2008 können Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie bundesweit bei zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden. Seit 1. Januar 2010 ist auf diesem Wege eine Förderung von bis zu 500,- € möglich. Weitere Informationen zum Weiterbildungssparen und zum Weiterbildungsdarlehen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
- Weiterbildungsförderprogramme und -instrumente der Bundesländer
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben zahlreiche Bundesländer in den zurückliegenden Jahren verschiedene Förderprogramme und -instrumente für die berufliche Weiterbildung aufgelegt. Die Förderkriterien und die Höhe der individuellen Förderung (in den meisten Fällen bis zu 500,- €) sind von Land zu Land unterschiedlich, weshalb Sie hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Internetseiten:- Baden-Württemberg: ESF in BW
- Bayern: ESF in Bayern
- Brandenburg: Bildungsscheck
- Brandenburg: Qualifizierungszuschüsse für KMUs
- Hessen: Qualifizierungsscheck
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck MV
- Niedersachsen: Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen"
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck
- Sachsen: Weiterbildungsscheck
- Sachsen-Anhalt: Programm "Sachsen-Anhalt Weiterbildung"
- Sachsen-Anhalt: ESF - Prioritätsachse A, Wachstumsorientierte Qualifizierung
- Schleswig-Holstein: "Zukunftsprogramm Arbeit" auch: Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet für unterschiedliche Personengruppen diverse Förderprogramme an, so etwa die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 oder die Förderung von Berufsrückkehrern/innen. Im Zuge der "freien Förderung" nach § 16f SGB II i.v.M. § 45 SGB III (sog. 'Vermittlungsbudget') haben die regionalen Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Die Agenturen können eigene Förderschwerpunkte festlegen, so dass die Förderung einer Maßnahme bei der einen Agentur nicht bedeutet, dass die gleiche Maßnahme auch in anderen Kommunen gefördert wird. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur die für Sie zuständige Agentur bzw. Ihr Arbeitsberater geben. Arbeitnehmern kann die Bundesagentur für Arbeit auch einen Bildungsgutschein ausstellen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Informationen zu diesen Förderinstrumenten geben die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Studienkonten-Modell Rheinland-Pfalz
Restguthaben eines in Rheinland-Pfalz geführten Studienkontos können für alle vom ZFUW durchgeführten Weiterbildungsmaßnamen (Studiengänge und Kurse) eingesetzt werden. Informationen zum rheinland-pfälzischen Studienkonten-Modell finden Sie u.a. hier. - Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG
Danach wird eine einzige weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluss in den im Gesetz genannten Fällen oder aufgrund des Vorliegens besonderer Umstände gefördert. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur das für Sie zuständige BAföG-Amt geben. Informationen dazu finden Sie u.a. hier.
- Begabtenförderung
Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung junge, besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung durch Weiterbildungsstipendien im Rahmen des Programms "Begabtenförderung berufliche Bildung". Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, wie etwa Sprachkurse. 1997 übernahm die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm und koordiniert es seitdem im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). 2008 wurde dieses Förderprogramm um die Möglichkeit eines Aufstiegsstipendiums für ein Hochschulstudium erweitert (siehe BMBF-Pressemeldung vom 28.01.2008). Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstiegsstipendium bewerben. - Akademikerprogramm
Die Otto Benecke Stiftung e.V. gewährt Migranten/innen mit Hochschulabschluss über das Programm "Maßnahmen der beruflichen Eingliederung bestimmter Personengruppen mit Hochschulabschluss – Akademikerprogramm (AKP)" eine finanzielle Förderung. Das AKP arbeitet im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Europäischen Sozialfonds (ESF). - Förderung durch freie Stiftungen und ähnliche Institutionen
In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Die Fülle der in Deutschland existierenden Stiftungen lässt es nicht zu, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den in Frage kommenden Stiftungen. Eine Übersicht finden Sie bspw. bei der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. - Förderung durch den Arbeitgeber
Nicht wenige Unternehmen bzw. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes übernehmen für ihre Beschäftigten ganz oder teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, auch für ein Fernstudium. Fragen Sie Ihre Vorgesetzten bzw. Ihre Personalabteilung nach dieser Möglichkeit. - Recherchemöglichkeiten über weitere, insbesondere bundeslandspezifische Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen bieten auch die folgenden Internetseiten:
- Das InfoWeb Weiterbildung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung.
- Die Webseite Studienförderung und -finanzierung der Deutsche Bildung GmbH.
- Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
- Die Weiterbildungsdatenbank des Landes Brandenburg
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Jan 13, 2012 04:50 PM
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