Weiterbildungsförderung

Neben der Eigenfinanzierung kommt für die Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten in Betracht. Welches dieser Instrumente im Einzelfall in Frage kommt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da zahlreiche individuelle Faktoren (z.B. Art des Erststudiums, berufliche Tätigkeit, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, Höhe des Einkommens u.a.m.) hierauf Einfluss nehmen können. Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten der Förderung, die teilweise kumulativ in Anspruch genommen werden können, in Erwägung zu ziehen und sollten von Ihnen ggf. bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden:

  • Weiterbildungsprämie - Weiterbildungssparen - Weiterbildungsdarlehen
    Unter der Überschrift 'Konzeption zum Lernen im Lebenslauf' hat die Bundesregierung im April 2008 zahlreiche Initiativen beschlossen, die das Lebenslange Lernen erleichtern sollen. Dazu zählen auch finanzielle Maßnahmen, welche die Bereitschaft zur Weiterbildung fördern und die Weiterbildungsquote in Deutschland steigern sollen. Seit Dezember 2008 können Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie bundesweit bei zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden. Seit 1. Januar 2010 ist auf diesem Wege eine Förderung von bis zu 500,- € möglich. Weitere Informationen zum Weiterbildungssparen und zum Weiterbildungsdarlehen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  • Studienkonten-Modell Rheinland-Pfalz
    Restguthaben eines in Rheinland-Pfalz geführten Studienkontos können für alle vom ZFUW durchgeführten Weiterbildungsmaßnamen (Studiengänge und Kurse) eingesetzt werden. Informationen zum rheinland-pfälzischen Studienkonten-Modell finden Sie u.a. hier.
  • Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG
    Danach wird eine einzige weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluss in den im Gesetz genannten Fällen oder aufgrund des Vorliegens besonderer Umstände gefördert. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur das für Sie zuständige BAföG-Amt geben. Informationen dazu finden Sie u.a. hier
last modified Jan 13, 2012 04:50 PM

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