Antragstellung
Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Antragstellung:
- schriftlicher Antrag mit Post, persönlicher Einwurf oder Abgabe im Amt für Ausbildungsförderung;
- Abgabe des Antrages mit Telefax;
- Abgabe des Antrages mit Computerfax oder E-Mail mit eingescanntem unterschriebenem Dokument oder als Kopie. Das unterschriebene Originaldokument muss dann regelmäßig nicht mehr nachgereicht werden;
- BAföG Digital (Online-Verfahren Bundesminsterium)
Ein wirksamer Antrag liegt erst dann vor, wenn dieser schriftlich, d.h. von der antragstellenden Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet, beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Dafür genügt auch der Eingang durch Tele- oder Computerfax, E-Mail mit eingescanntem unterschriebenem Dokument oder als Kopie. Das Originaldokument muss in der Regel dann nicht mehr nachgereicht werden.