Referat 52: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Zitat: "Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern." S. Kneipp (1821-1897)


Erste HilfeDer Arbeitsschutz und damit die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit basiert auf Art. 2(2) des Grundgesetztes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Richtlinien, technische Regeln und Grundsätze bilden den Rahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Der Gesundheitsschutz bezieht sich auf das Verständnis von Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO): "Gesundheit des Menschen ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen."


Wie Sie uns erreichen

Leiter Standort Mainz und Landau

Abteilung 5: Liegenschaften und Betriebstechnik

Leiter Standort Mainz und Landau

Abteilung 5: Liegenschaften und Betriebstechnik
n.n.

Sachbearbeiter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Referat 52: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz