Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Universität Koblenz-Landau erfüllt die Vorgaben nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), indem der externe Dienstleister B.A.D. GmbH beauftragt wurde. Für die Standorte der Universität gelten folgende Zuständigkeiten:
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit | ||
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Standort Koblenz B.A.D. GmbH Zentrum Koblenz |
Standort Landau n/a B.A.D. GmbH Zentrum Mainz |
Standort Mainz n/a B.A.D. GmbH Zentrum Mainz |
Grundlage
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) regelt in § 1 - Grundsatz:
"Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."
Aufgaben
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) regelt in § 6 - Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen."
Weitere Informationen
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt zum Thema "Sicherheitsingenieure" Publikation(en) bereit:
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Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)