Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gefährdungsermittlung


    Die Universität Koblenz-Landau erfüllt die Vorgaben nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), indem der externe Dienstleister B.A.D. GmbH beauftragt wurde. Für die Standorte der Universität gelten folgende Zuständigkeiten:

    Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    Standort Koblenz

    Dr. Martin Wölk

    B.A.D. GmbH

    Zentrum Koblenz

    Standort Landau

    n/a

    B.A.D. GmbH

    Zentrum Mainz

    Standort Mainz

    n/a

    B.A.D. GmbH

    Zentrum Mainz


    Grundlage

    Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) regelt in § 1 - Grundsatz:

    "Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."


    Aufgaben

    Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) regelt in § 6 - Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

    "Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen."


     

    Weitere Informationen

    Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt zum Thema "Sicherheitsingenieure" Publikation(en) bereit: