Gefährdungsbeurteilung "Alternierende Telearbeit"

Im Rahmen der Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit" (08/2021) für den Standort Koblenz ist der heimische Arbeitsplatz zu bewerten. Wie können die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden?
Bearbeitung des Antrags vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes
Erstellt: 06.09.2021
Aktualisiert: 11.09.2021

Bevor eine Bewertung des heimischen Arbeitsplatzes zur Telearbeit vorgenommen wird, sollten sich sowohl Vorgesetzte, als auch Beschäftigte die §§ 5 und 6 des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), i.V.m. § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) durchlesen.

Grundlage für die Bewertung des heimischen Arbeitsplatzes zur Telearbeit bildet die Bewertung der zugewiesenen Tätigkeit(en). Ohne eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für die zugewiesene(n) Tätigkeit(en) kann das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Hinweis:
Vorlagen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind hier zu finden. Für Büroarbeitsplätze wird eine Beurteilung gemäß des Basis-Gefährdungskatalogs "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze" inkl. Mutterschutz empfohlen.

Empfehlung: Nutzen Sie bei der Arbeit mit Bildschirm, Laptop oder Tablet unbedingt die Angebotsvorsorge für die Arbeit an Bildschirmgeräten "G37" alle 3-5 Jahre und machen Sie bei Bedarf gebrauch von der Möglichkeit einer (für Beschäftigte kostenfreien) Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Beschäftigte müssen im Antrag die räumliche Situation der häuslichen Arbeitsstätte darlegen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an ergonomische Arbeitsplatzgestaltung am Bildschirm erfüllt sind. Zudem müssen die Vorgesetzen die organisatorischen Rahmenbedingungen beachten. Um beide Aspekte gleichzeitig zu bearbeiten, eignet sich die Checkliste "Check-up Homeoffice" des Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Empfehlung: Nutzen Sie die ausgefüllte Checkliste als Anlage zum Antrag.

Vorgesetze müssen eine Prüfung der räumlichen Situation der Beschäftigten vornehmen und gleichzeitig Aspekte der Arbeitsorganisation im Blick behalten. Die Checkliste "Check-up Homeoffice" des Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verbindet alle erforderlichen Prüfkriterien in einer Liste.

Empfehlung: Nutzen Sie die ausgefüllte Checkliste als Anlage zum Antrag.

Hinweis: In Einzelfällen kann es erforderlich sein, den heimischen Arbeitsplatz vor Ort zu bewerten. Hierzu besteht die Möglichkeit arbeitsmedizinische und/oder sicherheitstechnische Beratung hinzuzuziehen. Bitte stimmen Sie vor einem Termin mit der Personalvertretung ab, welche gesetzlichen Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Die Pflichten der Unterweisung von Beschäftigten liegen grundsätzlich auch im Rahmen der alternierenden Telearbeit vor. Das Schulportal "Lernen und Gesundheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hält hierfür methodisch und didaktisch aufbereitete Unterlagen bereit:

Bewegung im Büro und Homeoffice

Bildschirmarbeit "Ergonomie"

Bildschirmarbeit "gut sehen"

Mobiles Arbeiten