Gestaltung der Arbeitsbedingungen
- Datenschutz und Anonymität sind gewährleistet
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- Erläuterungen zum Ablauf
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TEILNAHME FREIWILLIG!
[1] Alle Beschäftigten (Prof | wiss | nwiss | hiwi) erhalten durch die Vorgesetzten einen Fragebogen und damit die Möglichkeit an der Befragung teilzunehmen. Bei mehreren Beschäftigungen kann je Beschäftigungsverhältnis ein Fragebogen ausgefüllt werden.
[2] Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Achten Sie hierbei insbesondere auf die Zuordnung zur passenden Organisationseinheit und innerhalb eines Items (Frage) jeweils "IST" und "SOLL" auszufüllen.
[3] Den vollständig ausgefüllten Fragebogen bitte in die Urnen (Poststellen Campus / ESS). Die Urnen sind verschlossen und werden durch unseren Dienstleister (BAD GmbH) abgeholt und erst dann geöffnet. Die Universität erhält keinen Einblick in ausgefüllte Fragebogen.
[4] Die Auswertung erfolgt getrennt nach den dargestellten fünf Bereichen. Die Universität Koblenz-Landau erhält keinen Einblick in Rohdaten und somit ist es sichergestellt, dass die Anonymität jeder Befragungsteilnehmerin- und jedes -teilnehmers gewährleistet ist. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nicht möglich!
[5] Folgende statistische Aussagen werden möglich sein (Bsp.): Wie zufrieden sind unsere Professorinnen und Professoren. Welcher Anteil der männlichen Beschäftigten ist wie zufrieden. Die Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind zu n% in der Altersgruppe 31-40 Jahre. Welcher Anteil der Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer hat ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und ist wie zufrieden. In welcher Organisationseinheit besteht Handlungsbedarf aufgrund der Zufriedenheit der Beschäftigten.
[6] Alle Fragebogen und auch die Rohdaten werden durch die BAD GmbH nach der Auswertung vernichtet.
[7] Die Leitung der Universität Koblenz-Landau bewertet die ermittelten Ergebnisse und teilt den einzelnen Organisationseinheiten mit, was ermittelt werden konnte. Ein Vergleich zwischen den Organisationseinheiten ist nicht vorgesehen.
Im Anschluss an dieses grobe Ermittlungsverfahren werden Maßnahmen geplant, um die Handlungsanlässe und möglichen Ursachen aufzugreifen.
Fragen? Unklarheiten? Ansprechpartner: Thomas Hild -2322 thild@uni-koblenz.de
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Befragungszeitraum Koblenz: 16.04. - 04.05.2018
Befragungszeitraum Landau: SoSe 2019
Befragungszeitraum Mainz: SoSe 2019
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§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)"Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern."
§ 5 ArbSchG
"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen,
Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren
Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit."1. Arbeitgeber (Universität) legt die Art der Beurteilung von Arbeitsbedingungen fest. Hier: Screening mittels schriftlicher Befragung (Instrument: KFZA-Fragebogen).
2. Arbeitgeber (Universität) stimmt die Maßnahme mit internen Stellen (z.B. der Personalvertretung, Datenschutzbeauftragter) und externen Stellen (z.B. Aufsichtsbehörden und Dienstleister) ab.
3. Arbeitgeber (Universität) beauftragt einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Maßnahmen, um den Datenschutz bestmöglich zu gewährleisten. Hier: Nutzung von versiegelten Urnen, die durch den Dienstleister gestellt und abgeholt werden.
4. Externer Dienstleister führt die Befragung durch, wertet die Fragebögen aus und fasst die Ergebnisse so zusammen, dass nur Struktureinheiten mit mind. 5 Rückläufern dargestellt werden und kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
5. Die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber (Universität) vorgestellt und weitere Maßnahmen empfohlen.
Es handelt sich um einen ergebnisoffenen Prozess!