Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
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Die technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe sind analog zu den anderen technischen Regeln aufgeteilt und in Reihen zusammengefasst.
Technische Regeln der Reihe 001 - 099 (Allgemeines, Aufbau und Anwendung)
Technische Regeln der Reihe 100 - 299 (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen)
Technische Regeln der Reihe 400 - 499 (Gefährdungsbeurteilung)
Technische Regeln der Reihe 500 - 599 (Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)
Durch diesen Aufbau können sich auch Laien mit den Anforderungen im Umgang vertraut machen und recherchieren.