Schulung Brandschutzhelfer:innen (intern)
§ 10 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber:innen Maßnahmen zu treffen, die z.B. zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (und gleich gestellter Personen) erforderlich sind. Leiter:innen der Organisationseinheiten bewerten in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (vgl. § 5 ArbSchG) den Bedarf an Brandschutzhelfer:innen für den Arbeitsbereich. Dies ist eine passende Qualifikationsmaßnahme für die benannten und zukünftigen (ehrenamtlichen) Brandschutzhelfer:innen.
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Schulung Brandschutzhelfer:innen 2022
- Die Schulung richtet sich an ernannte und neue Brandschutzhelfer:innen.