Besonders schützenswerte Personengruppen

Im Arbeitsschutz werden Jugendliche, Menschen mit Behinderung, sowie werdende und stillende Mütter als besonders schützenswerte Personengruppen bezeichnet. Zusätzlich ergänzt wird diese Liste durch Personen im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln.

Zum 01.01.2018 ist das neue Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) in Kraft getreten.

Weiter zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen "Mutterschutz"

Die zum Tragen kommenden gesetzlichen Regelungen ergeben sich u.a. aus den folgenden Gesetzen und Verordnungen:

Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitszeitgesetz
Mutterschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsstättenverordnung
Lastenhandhabungsverordnung
Baustellenverordnung
PSA-Benutzungsverordnung
Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
Gefahrstoffverodnung
Biostoffverordnung
Strahlenschutzverodnung
Röntgenverordnung